Franz-Binder-Verbundschule
74172 Neckarsulm
Bildung

Öffentliche Aufforderung zur Anmeldung der Schulanfänger

Mit Beginn des Schuljahres 2025/2026 sind alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2025 das sechste Lebensjahr vollendet haben, verpflichtet, die Grundschule...
Foto: FBV

Mit Beginn des Schuljahres 2025/2026 sind alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2025 das sechste Lebensjahr vollendet haben, verpflichtet, die Grundschule zu besuchen.

Mit Blick auf das Einschulungsjahr 2025 (Schuljahr 2025/2026) gilt deshalb:

Alle Erziehungsberechtigten, deren Kinder

  • bis zum 30. Juni 2025 das sechste Lebensjahr vollendet haben,
  • im Zeitraum zwischen 1. Juli 2025 und 30. Juni 2026 das sechste Lebensjahr vollenden und die auf Wunsch der Eltern eingeschult werden sollen (Stichtagsflexibilisierung),

werden gebeten, ihr Kind im Rektorat der für sie zuständigen staatlichen Grundschule anzumelden. Dies gilt auch dann, wenn das Kind eine Privatschule oder ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) besuchen soll. In diesen Fällen geben Sie bei der Anmeldung den Namen der anderen Schule an.

Anmeldetermin ist bei allen Schulen

Mittwoch, 26.2.2025

von 14.00 bis 16.00 Uhr

Zuständig für den Schulbezirk

Neckarsulm – Nord Neubergschule, Berliner Str. 11

Neckarsulm – Süd Johannes-Häußler-Schule, Karlstr. 3

im Stadtteil Amorbach Amorbachschule, Grenchenstr. 2

im Stadtteil Dahenfeld Grundschule Dahenfeld, Cäcilienstr. 9

im Stadtteil Obereisesheim Wilhelm-Maier-Schule, Rosenstr. 11

Bitte bringen Sie zur Anmeldung und Vorstellung des Kindes folgende Unterlagen mit:

  • Geburtsurkunde oder ersatzweise das Familienstammbuch
  • Impfheft oder ein sonstiger Nachweisüber eine Masernschutzimpfung bzw. eine Befreiung davon
  • Bei getrenntlebenden Erziehungsberechtigten mit gemeinsamem Sorgerecht müssen beide Elternteile die Anmeldung unterschreiben oder eine Vollmacht des anderen Elternteils der Anmeldung beilegen.
  • Bei getrenntlebenden Erziehungsberechtigten mit alleinigem Sorgerecht muss ein Sorgerechtsbescheid, Negativbescheinigung vom Landratsamt/Jugendamt bzw. ein Gerichtsurteil beigelegt werden.

Antje David

geschäftsführende Schulleiterin

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Ausgabe 07/2025
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