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Öffentliche Aufforderung zur Zahlung der Gewerbe- und Grundsteuer vom 15. Mai 2026

Am 15.05.2026 sind die II. Gewerbesteuervorauszahlung und die II. Grundsteuerrate zur Zahlung fällig. Zur Vermeidung von Säumniszuschlägen und...

Am 15.05.2026 sind die II. Gewerbesteuervorauszahlung und die II. Grundsteuerrate zur Zahlung fällig.

Zur Vermeidung von Säumniszuschlägen und Mahngebühren werden die Steuerpflichtigen

um rechtzeitige Zahlung gebeten. Wir bitten um Überweisung auf eines der angegebenen Konten der Stadtkasse Bad Herrenalb unter Angabe des jeweiligen Buchungszeichens (Kontoinhaber: Stadt Bad Herrenalb).

Bankverbindungen:

Sparkasse Pforzheim-Calw

IBAN: DE 92 6665 0085 0004 0004 71; BIC: PZHSDE66XXX

Volksbank Ettlingen

IBAN: DE 70 6609 1200 0060 9300 07; BIC: GENODE61ETT

Postbank Karlsruhe

IBAN: DE78 6601 0075 0007 9607 50; BIC: PBNKDEFFXXX

Erscheinung
Amtsblatt der Stadt Bad Herrenalb
NUSSBAUM+
Ausgabe 19/2026
von Stadt Bad Herrenalb
06.05.2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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