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Öffentliche Auslegung Änderung Bebauungsplan Birkbusch

Änderung des Bebauungsplans „Birkbusch“ im Bereich von Flst. 2167 Gemarkung Friolzheim: Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB ...
Öffentliche Auslegung Bebauungsplan Birkbusch Änderung

Änderung des Bebauungsplans „Birkbusch“ im Bereich von Flst. 2167 Gemarkung Friolzheim: Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Friolzheim hat am 17.11.2025 in öffentlicher Sitzung auf der Grundlage von § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der Bebauungsplanänderung „Birkbusch“ im Bereich von Flst. 2167 im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Ebenfalls in seiner Sitzung am 17.11.2025 hat der Gemeinderat Friolzheim den Entwurf zur Änderung des Bebauungsplans „Birkbusch“ im Bereich von Flst. 2167 Gemarkung Friolzheim in der Fassung vom 10.09.2025 bzw. 17.11.2025 gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange werden parallel beteiligt und über die Veröffentlichung der Bebauungsplanänderung informiert.

Die Bebauungsplanänderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt, da durch die Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Im vereinfachten Verfahren wird auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit verzichtet. Ebenso wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus nebenstehendem Lageplan ersichtlich (unmaßstäbliche Darstellung):

Der räumliche Geltungsbereich der Planänderung umfasst das Flurstück 2167 und Teile von 2166 auf der Gemarkung Friolzheim. Die Fläche des Plangebiets beträgt ca. 0,2 ha. Das Vorhaben befindet sich im Innenbereich. Im Flächennutzungsplan (FNP) ist der betroffene Bereich als Wohnbaufläche ausgewiesen. Eine Änderung des Flächennutzungsplans wird nicht erforderlich.

Ziel und Zweck der Planung

Konkreter Anlass der Bebauungsplanänderung ist der Wunsch des Eigentümers, die Fläche für eine wohnbauliche Nachverdichtung zu nutzen. Seither ist im rechtskräftigen Bebauungsplan „Birkbusch“ für das Plangebiet nur eine Bebauung entlang der Grabenstraße zulässig. Um neuen Wohnraum zu schaffen, sieht die Planung nun eine Bebauung im rückwärtigen Bereich des zwischenzeitlich geteilten Grundstücks vor. Aufgrund der aktuellen Nachfrage nach Wohnraum ist es im Interesse der Gemeinde Friolzheim, die Fläche für eine wohnbauliche Nutzung freizugeben.

Ziel der Bebauungsplanänderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung des Grundstücks zu schaffen und für das Plangebiet ein Reines Wohngebiet (WR) nach § 3 BauNVO festzusetzen. Hiermit soll ein Beitrag geleistet werden, um dem Bedarf und der Nachfrage nach Wohnraum in der Gemeinde Friolzheim gerecht zu werden.

Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Inhalt der Bekanntmachung und die Unterlagen zum Entwurf der Bebauungsplanänderung werden im Internet veröffentlicht. Die Unterlagen können während der Dauer der Veröffentlichung vom 08.12.2025 bis einschließlich 08.01.2026 auf der Internetseite der Gemeinde Friolzheim unter https://www.friolzheim.de/verwaltung/bauleitplanung/ eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die genannten Unterlagen vom 08.12.2025 bis einschließlich 08.01.2026 im Rathaus Friolzheim, Foyer EG, Rathausstraße 7, 71292 Friolzheim während der Öffnungszeiten (Montag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:30 Uhr, Mittwoch 08:00 - 12:00 und 15:00 - 18:00 Uhr, Freitag 08:00 - 12:00 Uhr für alle zur Einsicht aus. Terminvereinbarungen außerhalb der Sprechzeiten sind möglich.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zur Änderung des Bebauungsplans und seinen möglichen Auswirkungen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden.

E-Mail: hauptamt@friolzheim.de

Fax: +49 7044 9036-14

Postanschrift: Rathaus Friolzheim, Rathausstraße 7, 71292 Friolzheim

Es wird auf § 4 a Abs. 5 BauGB hingewiesen: Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde, deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Es wird darum gebeten, bei Stellungnahme die volle Anschrift anzugeben. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben.

Friolzheim, den 27.11.2025

gez. Michael Seiß

Bürgermeister

Anhang
Dokument
Erscheinung
Friolzheim Aktuell
NUSSBAUM+
Ausgabe 48/2025
von Gemeinde Friolzheim
26.11.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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