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Öffentliche Auslegung der Entwürfe des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften „Sandwiesen, 5. Änderung“ im Verfahren nach § 13a BauGB

Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB Frühzeitige Beteiligung und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1...
Geltungsbereich des Bebauungsplans (ohne Maßstab)
Geltungsbereich des Bebauungsplans (ohne Maßstab)

Hier:

  1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
  2. Frühzeitige Beteiligung und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Östringen hat am 24.05.2022 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Sandwiesen, 5. Änderung“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB gefasst. Dies wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 S. 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von der zusammenfassende Erklärung nach § 10a BauGB sowie von der Überwachung nach § 4c BauGB abgesehen.

Das Plangebiet liegt im südlichen Randbereich der Stadt Östringen und südwestlich des Stadtzentrums. Die verkehrliche Erschließung erfolgt großräumig über A5 und A6, die B292 (Hauptstraße) sowie die Richard-Wagner-Straße. Kleinräumig wird das Plangebiet über die Konradin-Kreutzer-Straße sowie die Kraichgauer Weinstraße erschlossen. Der Geltungsbereich zum B-Plan nimmt eine Fläche von rund 0,95 ha ein.

Die Abgrenzung des Geltungsbereiches umfasst Teile der Flurstücke Nr. 735 und 11622 sowie die Flurstücke Nr. 14146 und 14147. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten Kartenausschnitt (Lageplan), in dem der Planbereich gekennzeichnet ist.

Geltungsbereich des Bebauungsplans (ohne Maßstab)

Die Stadt Östringen mit einer Gesamtfläche von 5322 ha liegt in landschaftlich reizvoller und verkehrsgünstiger Lage im Landkreis Karlsruhe in Baden-Württemberg. Mit 13.241 Einwohnern (Stand: 31.12.2022) wird die Stadt in vier Ortsteile gegliedert (Östringen, Odenheim, Tiefenbach und Eichelberg).

Die Zahl älterer und pflegebedürftiger Menschen in Östringen ist im Steigen, demzufolge steigt auch der Bedarf an Einrichtungen für betreutes Wohnen und Pflege. Weiterhin fehlt es auch an allgemeinem Wohnraum, insbesondere in Form von Wohnungen zur Miete oder Kauf. Um diesen Bedürfnissen gerecht zu werden, soll die Errichtung entsprechender Einrichtungen im Süden von Östringen auf einer bisher von einem Gartenbaubetrieb genutzten brachliegenden Fläche ermöglicht werden.

Die Fläche, auf welcher das Pflegeheim sowie Gebäude für eine kombinierte Nutzung aus Wohnen und Betreutem Wohnen geplant sind, befindet sich auf einer Brachfläche, welche im bisherigen Bebauungsplan als Gewerbegebiet ausgewiesen ist. Da das geplante Vorhaben nicht innerhalb eines Gewerbegebietes realisierbar wäre, ist somit die Änderung dieses Bebauungsplans erforderlich.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Verwaltung hat entschieden, eine freiwillige frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Die Lage des Plangebietes sowie die Beschreibung des Ziels und Zwecks des Bebauungsplans aus Punkt a) gelten entsprechend.

Der Vorentwurf für die frühzeitige Beteiligung des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften „Sandwiesen, 5. Änderung“ umfasst:

• Zeichnerischer Teil

• Textteil, bestehend aus planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Hinweisen

• Begründung

Jeweils in der Fassung vom 17.03.2025

• Artenschutzrechtliche Vorprüfung

in der Fassung vom 19.02.2025

Diese Unterlagen werden in der Zeit vom

28.04.2025 bis einschließlich 28.05.2025

auf der Homepage der Stadt Östringen oestringen.ris-portal.de/web/ratsinformation/bauleitplaene-in-offenlage sowie über das zentrale Internetportal des Landes www.uvp-verbund.de/kartendienste abrufbar sein.

Die Unterlagen werden außerdem im Foyer des Rathauses Östringen zu den üblichen Sprechzeiten öffentlich ausgelegt.

Während der Auslegungsfrist können der Stadt Östringen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB unter der E-Mail-Anschrift baurecht@oestringen.de elektronisch übermittelt werden. Sie können auch in Schriftform übersandt (Stadt 76684 Östringen, Am Kirchberg 19) oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 S. 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von der zusammenfassende Erklärung nach § 10a BauGB sowie von der Überwachung nach § 4c BauGB abgesehen.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG). Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls mit ausliegt.

Stadt Östringen, den 22.04.2025

gez. Felix Geider, Bürgermeister

Erscheinung
Östringer Stadtnachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 17/2025
von Stadt Östringen
25.04.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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