Der Gemeinderat der Großen Kreisstadt Öhringen hat am 23.07.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Birkenstraße“, Schwöllbronn und den Entwurf der zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und im Internet zu veröffentlichen.
Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans „Birkenstraße“ bestehend aus Abgrenzungsplan, Zeichnerischer Teil, Textteil mit örtlichen Bauvorschriften, Begründung und Umweltbericht jeweils vom 23.07.2024 sowie das dazugehörige Artenschutzgutachten.
Das Plangebiet befindet sich im Osten des Stadtteils Schwöllbronn der Stadt Öhringen. Es grenzt im Süden an die Birkenstraße an, welche nach Osten über einen asphaltierten Radweg zu den bestehenden Industriegebieten „Leimengrube“, „Galgenfeld“ und „Flürle“ der Stadt Öhringen führt. Im Norden grenzt neben weiterer Bebauung landwirtschaftlich genutzte Fläche an. Im Westen befindet sich ein Stich der Birkenstraße und im Osten ein Gewässer II. Ordnung („Gangbächle“), sowie weitere Bebauung.
Der Planbereich wird von folgenden Flurstücken der Flur 0 der Gemarkung Schwöllbronn begrenzt:
Der Geltungsbereich umfasst teilweise das Flurstück 79 der Flur 0 der Gemarkung Schwöllbronn.
Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem folgenden Lageplan:
Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Einfamilienhäusern geschaffen und Wohngebietsfläche ausgewiesen werden. In Schwöllbronn besteht eine gewisse Nachfrage an Wohnbauplätzen zur Deckung des Eigenbedarfs. Aus diesem Grund ist es erforderlich, Bauplätze durch einen Bebauungsplan baurechtlich zu sichern.
Verfahren gem. § 215a BauGB
Der Bebauungsplan wurde gemäß § 13b i.V. mit § 13a BauGBin der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587), im beschleunigten Verfahren begonnen. Zwischenzeitlich erging ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes. Dieses hat mit Urteil vom 18. Juli 2023 für Recht erkannt, dass die Entwicklung von Bauland im Außenbereich nicht im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung durchgeführt werden darf. Nach Auffassung des Gerichts verstößt die entsprechende Verfahrensregelung im Baugesetzbuch (§ 13b BauGB) gegen Vorgaben des Europarechts. Aus diesem Grund wurde der § 13b BauGB aufgehoben und der Bebauungsplan kann auf dieser Rechtsgrundlage nicht mehr zur Rechtskraft gebracht werden.
Um Rechtsklarheit für die gemäß § 13b BauGB begonnenen Verfahren zu schaffen, wurde der § 215a BauGB eingeführt. Darin wird geregelt, dass Bebauungsplanverfahren nach § 13b nach Maßgabe des § 215a Abs. 3 BauGB im beschleunigten Verfahren in entsprechender Anwendung des § 13a abgeschlossen / geheilt werden können. Entsprechend des § 215a Abs. 3 BauGB wurde zu den Planunterlagen mit Planstand 23.07.2024 eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanz erstellt. Diese Unterlage ergab, dass erhebliche Umweltauswirkungen durch die Planung hervorgerufen werden. Aus diesem Grund wurde eine umfassende Umweltprüfung vorgenommen und ein Umweltbericht erstellt. Diese Unterlage ist den Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes mit Planstand 23.07.2024 beigelegt.
Im Flächennutzungsplan ist der Bereich als gemischte Baufläche und Wohnbaufläche dargestellt. Der Flächennutzungsplan ist somit im Zuge der Berichtigung anzupassen. Eine Flächennutzungsplanänderung ist gem. § 215a BauGB i.V.m. § 13a BauGB nicht erforderlich.
Umweltbericht mit Eingriffs-/Ausgleichsbilanz zum Bebauungsplan vom 23.07.2024
Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung (SAP) zum Bebauungsplan vom August 2020
Im Rahmen der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB sind umweltrelevante Stellungnahmen mit Umweltinformationen zu folgenden Themen eingegangen (wesentliche Inhalte werden im Folgenden zusammengefasst):
- Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen.
- Bedarfsbegründung, Erhalt vorhandener Bäume, Einzäunung außerhalb von Pflanzgeboten, Grünstreifen auf Flurstück 80, Ergänzung der Pflanzliste, Zeitvorgaben für Bepflanzungen, Ausschluss metallischer Außenfassaden, wasserdichte Materialien nur zur Anlage von Teichen, Maßnahmen gegen Vogelschlag, Begrünung der Dächer und Solarnutzung, Untersuchungen der Fledermäuse, Lokalisation des Feldlerchenpaares, Untersuchung auf Siebenschläfer im Rodungsfall, Schaffung künstlicher Quartiere, Totholzlagerung.
- Starkregenbetrachtung.
- Geotechnische Hinweise.
- Landwirtschaft: landwirtschaftliche Emissionen, keine Einschränkung umliegender landwirtschaftlicher Flächen.
- Immissionsschutz: Immissionskonflikte Wirtschaftsgebäude und Wohnen, Entfernung Steinbruch, landwirtschaftliche Immissionen.
- Naturschutz: Hinweis auf Biotopverbund, Untersuchungen zu Fledermäusen, Lokalisation des Feldlerchenpaares, Bodenabstand der Zäune, keine Zäune in Richtung der freien Feldflur, Photovoltaik auf Dachflächen.
- Wasserwirtschaft: Hinweise zum Grundwasser, Berücksichtigung Starkregenereignisse, Hinweise zum Regenwassermanagement.
Alle vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind auch Bestandteil der ausgelegten Unterlagen, sie sind in der Abwägungstabelle zum Bebauungsplan „Birkenstraße“ aufgeführt.
Der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus nachfolgenden Unterlagen
liegt vom 19.08.2024 bis 20.09.2024
bei der Stadtverwaltung Öhringen, Marktplatz 15, 74613 Öhringen, im Treppenhaus 2. Stock, während der üblichen Sprechzeiten zur allgemeinen Information der Bürger öffentlich aus.
Die Unterlagen sowie die Bekanntmachung können gemäß § 4a Abs. 3 BauGB während des genannten Zeitraums auch im Internet auf der Homepage der Stadt Öhringen unter www.oehringen.de/leben-wohnen/oeffentlichkeitsbeteiligung-bauleitplanung abgerufen werden.
Die veröffentlichten Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich (https://www.uvp-verbund.de). Über den dort hinterlegten Link gelangt man zur entsprechenden Seite auf der Homepage der Stadt Öhringen.
Sofern in den ausliegenden Unterlagen auf weitere Bestimmungen (Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, DIN-Vorschriften, technische Regelwerke o. Ä.) Bezug genommen wird, werden diese zu jedermanns Einsicht bei der oben genannten Stelle zu den allgemeinen Öffnungszeiten bereitgehalten.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen gegenüber der Gemeinde vorgebracht werden. Diese können schriftlich an
Große Kreisstadt Öhringen, Stadtbauamt,
Marktplatz 15, 74613 Öhringen
oder elektronisch per E-Mail an
bauleitplanung@oehringen.de
abgegeben werden.
Zudem können Stellungnahmen während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Stadtbauamt, Zimmer Nr. 100 (Frau Fuhrmann, Frau Mayer) und Zimmer Nr. 210 (Frau Massa) während den üblichen Öffnungszeiten abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegeben Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben.
Öffnungszeiten:
Mo., Mi., Do., Fr. von 8:30 bis 12:15 Uhr
Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr
Große Kreisstadt Öhringen
09.08.2024
Thilo Michler
Oberbürgermeister