Aus den Rathäusern

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans „Hermann-Kollmar-Straße II“, Unterohrn, Stadt Öhringen, Gemarkung Schwöllbronn

Der Gemeinderat der Großen Kreisstadt Öhringen hat am 23.07.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Hermann-Kollmar-Straße II“,...

Der Gemeinderat der Großen Kreisstadt Öhringen hat am 23.07.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Hermann-Kollmar-Straße II“, Unterohrn und den Entwurf der zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und im Internet zu veröffentlichen.

Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans „Hermann-Kollmar-Straße II“ bestehend aus dem Abgrenzungsplan vom 14.12.2021 und dem Zeichnerischen Teil, Textteil mit örtlichen Bauvorschriften, Begründung und Umweltbericht jeweils vom 23.07.2024 sowie das dazugehörige Artenschutzgutachten und die Vorprüfung des Einzelfalls.

Das Plangebiet befindet sich im Osten des Stadtteils Unterohrn der Stadt Öhringen und grenzt im Nordosten und Osten an das Wohnbaugebiet „Hohenrain I“ und im Nordwesten an Grünflächen mit Obstbaumbestand an. Im Süden grenzt es an die Hermann-Kollmar-Straße an und im Westen an bestehende Wohnbebauung.

Der Planbereich wird von folgenden Flurstücken der Flur 1 der Gemarkung Schwöllbronn begrenzt:

  • im Norden: durch Flst. Nr. 97/24 (Wegegrundstück), Flst. Nr. 96/1 (extensive Grünfläche mit Obstbaumbestand) und weiter nördlich durch Flst. 96 (Wohnbaugrundstück des Bebauungsplans „Hohenrain I“)
  • im Osten: durch Flst. Nr. 97/24 (Wegegrundstück)
  • im Süden: durch Flst. Nr. 52 (Kreisstraße K 2331 – Hermann-Kollmar-Straße)
  • im Westen: durch Flst. Nr. 99 (Fläche des Umspannwerks) und Flst. Nr. 99/1 (Wegegrundstück)

Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 94 und 98 der Flur 1 der Gemarkung Schwöllbronn. Innerhalb des Plangebiets befinden sich eine Doppelgarage sowie ein Schuppen. Das übrige Plangebiet wird von einer Wiese mit Nussbäumen und Einzelsträuchern eingenommen.

Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem folgenden Lageplan:

Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Ziele und Zwecke der Planung

Ein privater Vorhabenträger beabsichtigt die Bebauung des Plangebiets. Geplant ist die Errichtung von zwei Wohngebäuden mit je zwei Wohneinheiten. Der Bebauungsplan dient der Eigenentwicklung und der Deckung des örtlichen Bedarfs an Wohnbauland. Mit der moderaten Entwicklung des Ortes soll einer Abwanderung ortsansässiger Bürger entgegengewirkt werden. Ziel ist es, die demographische und soziale Struktur des Dorfes zu stärken. Für das Vorhaben wird die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich, da das Grundstück nicht von bestehenden Bebauungsplänen abgedeckt ist und daher derzeit nach § 35 BauGB zu beurteilen ist.

Verfahren gem. §215a BauGB

Der Bebauungsplan wurde gemäß § 13b i.V.m. §13a BauGBin der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587), im beschleunigten Verfahren begonnen. Am 27.06.2023 wurde in öffentlicher Sitzung der Satzungsbeschluss gefasst. Bevor der Satzungsbeschluss bekannt gemacht und somit der Bebauungsplan rechtswirksam werden konnte, erging ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 18. Juli 2023 für Recht erkannt, dass die Entwicklung von Bauland im Außenbereich nicht im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung durchgeführt werden darf. Aus diesem Grund wurde der § 13b BauGB aufgehoben und der Bebauungsplan kann auf dieser Rechtsgrundlage nicht mehr zur Rechtskraft gebracht werden. Um Rechtsklarheit für die gemäß §13b BauGB begonnenen Verfahren zu schaffen, wurde der § 215a BauGB eingeführt. Darin wird geregelt, dass Bebauungsplanverfahren nach § 13b nach Maßgabe des § 215a Abs. 3 BauGB im beschleunigten Verfahren in entsprechender Anwendung des § 13a abgeschlossen werden können. Gemäß §215a Abs. 3 BauGB wurde zu den Planunterlagen mit Planstand 27.06.2023 eine Vorprüfung des Einzelfalls sowie eine Eingriffs-/ Ausgleichsbilanz erstellt. Diese Unterlagen ergaben, dass erhebliche Umweltauswirkungen durch die Planung hervorgerufen werden. Aus diesem Grund wurde eine umfassende Umweltprüfung vorgenommen und ein Umweltbericht erstellt. Die Inhalte der nach § 215a BauGB erstellten Unterlagen wurden in die Bebauungsplanunterlagen eingearbeitet. Diese Unterlagen sind den Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes mit Planstand 23.07.2024 beigelegt. Es wird eine externe Kompensationsmaßnahme erforderlich. Diese wird im Rahmen eines öffentlichen-rechtlichen Vertrages gesichert. Innerhalb des Geltungsbereiches ergeben sich keine Änderungen, somit bleiben auch die Festsetzungen des Bebauungsplans sowie die dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften unverändert.

Im Flächennutzungsplan ist der Bereich als gemischte Baufläche dargestellt. Der Flächennutzungsplan ist somit im Zuge der Berichtigung anzupassen. Eine Flächennutzungsplanänderung ist gem. § 215aBauGB i.V.m. §13a BauGB nicht erforderlich.

Folgende Umweltbezogene Informationen sind verfügbar:

Vorprüfung des Einzelfalls vom 23.07.2024

  • Durch die mit der Bebauung verbundene Versiegelung von Boden sowie durch den Verlust von Lebensraum entstehen Eingriffe in die Umweltbelange Boden sowie Arten und Biotope, die durch Ausgleichsmaßnahmen zu kompensieren sind.

Umweltbericht mit Eingriffs- / Ausgleichsbilanz vom 23.07.2024

  • Bestands- und Konfliktanalyse zu den folgenden Schutzgütern / Umweltbelangen: Mensch / Gesundheit / Bevölkerung, Pflanzen / Tiere / Artenschutz, biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Klima / Luft, Landschaftsbild und Erholung, Kultur- und sonstige Sachgüter.
  • Beeinträchtigungen der Umweltbelange durch die Planung.
  • Defizit der Planung: 16.844 Ökopunkte.
  • Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Kompensation der Eingriffe.
  • Externe Ausgleichsmaßnahme: Anlegen einer Streuobstwiese.

Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung (SAP) zum Bebauungsplan vom August 2020

  • Beschreibung und Bewertung des Untersuchungsgebiets.
  • Ermittlung der Wirkfaktoren.
  • Erfassung der planungsrelevanten Artengruppen im Untersuchungsgebiet: Vögel, Fledermäuse, Reptilien, Schmetterlinge.
  • 6 Brutvogelarten im Untersuchungsgebiet, jedoch außerhalb des Eingriffsbereichs.
  • Kein Antreffen von Reptilien, Schmetterlingen und Fledermäuse im Untersuchungsgebiet.

Im Rahmen der Beteiligung gemäß § 3 Abs.2 BauGB und §4 Abs.2 BauGB sind umweltrelevante Stellungnahmen mit Umweltinformationen zu folgenden Themen eingegangen (wesentliche Inhalte werden im Folgenden zusammengefasst):

  • Stellungnahme des LNV Arbeitskreis Hohenlohekreis vom 07.03.2022:

- Pflanzliste, Erhalt vorhandener Gehölze, Eingrünung, Lichtwerbung, Nisthilfen, Artenschutz bestehendes Gebäude, zeitliche Beschränkung für Rodungen, externe Kompensationsmaßnahme.

  • Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg vom 07.02.2022:

- Geotechnische Hinweise.

  • Stellungnahme des Landratsamtes Hohenlohekreis vom 04.03.2022:

- Immissionsschutz: Immissionskonflikte zwischen Wohnen und Verkehr.

- Abfallrecht und Bodenschutz: Hinweise zum Bodenschutz.

- Naturschutz: Plangebiet kein geschützter Streuobstbestand, zeitliche Beschränkung für Rodungen, Pflanzliste, Begrünung in Richtung Verkehrsflächen, externe Kompensationsmaßnahme.

- Wasserwirtschaft: Hinweise zum Grundwasserschutz, Berücksichtigung Starkregenereignisse, Vorgaben zum Regenwassermanagement.

Alle vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind auch Bestandteil der ausgelegten Unterlagen, sie sind in der Abwägungstabelle zum Bebauungsplan „Hermann-Kollmar-Straße II“ aufgelistet.

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 4a Abs. 3 BauGB

Der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus den nachfolgenden Unterlagen

  • Abgrenzungsplan, Planstand: 14.12.2021
  • Planzeichnung, Entwurf zur erneuten Offenlage vom 23.07.2024
  • Textliche Festsetzungen, Entwurf zur erneuten Offenlage vom 23.07.2024
  • Begründung, Entwurf zur erneuten Offenlage vom 23.07.2024
  • Umweltbericht mit Eingriffs- / Ausgleichsbilanz vom 23.07.2024
  • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vom August 2020
  • Vorprüfung des Einzelfalls vom 18.06.2024
  • Abwägung der Stellungnahmen aus der Offenlage vom 27.06.2023

liegt vom 19.08.2024 bis 20.09.2024

bei der Stadtverwaltung Öhringen, Marktplatz 15, 74613 Öhringen, im Treppenhaus 2. Stock während der üblichen Sprechzeiten zur allgemeinen Information der Bürger öffentlich aus.

Die Unterlagen sowie die Bekanntmachung können gemäß § 4a Abs.3 BauGB während des genannten Zeitraums auch im Internet auf der Homepage der Stadt Öhringen unter www.oehringen.de/leben-wohnen/oeffentlichkeitsbeteiligung-bauleitplanung abgerufen werden.

Die veröffentlichten Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich (https://www.uvp-verbund.de). Über den dort hinterlegten Link gelangt man zur entsprechenden Seite auf der Homepage der Stadt Öhringen.

Sofern in den ausliegenden Unterlagen auf weitere Bestimmungen (Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, DIN-Vorschriften, technische Regelwerke o. Ä.) Bezug genommen wird, werden diese zu jedermanns Einsicht bei der oben genannten Stelle zu den allgemeinen Öffnungszeiten bereitgehalten.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den Ergänzungen bzgl. der Umweltbelange nach § 215a BauGB (Vorprüfung des Einzelfalls und Umweltbericht) abgegeben werden.

Die Stellungnahmen können schriftlich an

Große Kreisstadt Öhringen, Stadtbauamt, Marktplatz 15, 74613 Öhringen

oder elektronisch per E-Mail an

bauleitplanung@oehringen.de

abgegeben werden.

Zudem können Stellungnahmen während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Stadtbauamt, Zimmer Nr. 100 (Frau Fuhrmann, Frau Mayer) und Zimmer Nr. 210 (Frau Massa) während den üblichen Öffnungszeiten abgegeben werden.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegeben Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde, deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben.

Öffnungszeiten:

Mo., Mi., Do., Fr. von 8:30 bis 12:15 Uhr

Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr

Große Kreisstadt Öhringen

09.08.2024

Thilo Michler

Oberbürgermeister

Erscheinung
Öhringer Nachrichten
Ausgabe 32/2024
von Stadt Öhringen
09.08.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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