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Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Sondergebiet „Solarpark Disteläcker", Gemarkungen Hüngheim und Unterwittstadt, Stadt Ravenstein und der dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften nach § 3 Abs. 2 BauGB

Öffentliche Bekanntmachung In der Gemeinderatsitzung am 26.2.2026 billigte der Gemeinderat der Stadt Ravenstein den von der Klärle GmbH erarbeiteten...
Bebauungsplan

Öffentliche Bekanntmachung

In der Gemeinderatsitzung am 26.2.2026 billigte der Gemeinderat der Stadt Ravenstein den von der Klärle GmbH erarbeiteten Entwurf zu dem o.g. Bebauungsplan sowie den dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften und beschloss, eine Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Aufgrund der Hereinnahme des Flurstücks 6286 wurde die Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Disteläcker“ in öffentlicher Sitzung erneut beschlossen. Dies wird hiermit bekannt gemacht. Für den Planbereich ist das Plankonzept der Klärle – Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbH vom 26.2.2026 maßgebend. Auszug Bebauungsplan (nicht maßstabsgetreu):

Zur Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung ist der Entwurf des Bebauungsplans mit den dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften und der Begründung mit Umweltbericht sowie der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung und dem Blendgutachten

vom 9.3. bis einschließlich 17.4.2026

bei der Stadt Ravenstein, Bauamt, Lindenstr. 4, 74747 Ravenstein während der üblichen Dienststunden einsehbar. Innerhalb des Zeitraums besteht Gelegenheit zu Äußerungen und zur Erörterung der Planung. Darüber hinaus wird der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen zusätzlich auf der Homepage der Klärle GmbH unter www.klaerle.de (unter Behördenbeteiligung) sowie der Homepage der Stadt Ravenstein unter www.ravenstein.de/leben-wohnen/bauenwohnen/bebauungs-flaechennutzungsplaene während der vorgenannten Auslegungsfrist bereitgestellt.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Umweltbezogene Bestandteile des Bebauungsplans

– Umweltbericht vom 26.2.2026 zum Bebauungsplan mit Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Landschaftsbild, Fläche sowie Kultur- und Sachgüter, inkl. Abarbeitung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung des § 1a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 18 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

– Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Stand 14.8.2024, mit Betrachtung relevanter Artgruppen, u. a. der Avifauna

– Blendgutachten der DGS Gesellschaft für Solarenergie Berlin mbH vom 1.10.2024

Umweltbezogene Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange

– Stellungnahme des RP Karlsruhe vom 11.3.2024 in Bezug auf die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen, der Lage im regionalen Grünzug und der Lage in Vorbehaltsgebieten für Grundwasserschutz

– Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg – Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau vom 7.3.2024 in Bezug auf die Geotechnik und das zu erstellende Bodenschutzkonzept

– Stellungnahme des Landratsamts Neckar-Odenwald-Kreis vom 1.3.2024 in Bezug des Eingriffs in das Schutzgut Landschaftsbild. Der zugehörigen Unteren Naturschutzbehörde in Bezug auf die Ausfertigung einer saP, dem Erarbeiten von Wildwechselkorridoren aufgrund der Barrierewirkung, der Kleintierdurchlässigkeit, der Kartierung von Falten, der Festlegung geeigneter CEF-Flächen für die Feldlerche, der Biotopausdehnung der Feldhecke am Nordrand, der Pflege der Pflanzgebote und der Korrektur der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung. Der zugehörigen technischen Fachbehörde „Grundwasserschutz“ bzgl. der Einhaltung der Verbote der Rechtsverordnung aufgrund der Lage im Wasserschutzgebiet, der Erstellung eines Maßnahmenkonzeptes zum Grundwasserschutz, der Hereinnahme der Regelungen zum Bundesraumordnungsplan Hochwasser in Bezug auf Starkregenereignisse. Der technischen Fachbehörde „Bodenschutz, Altlasten, Abfall“ zur Erstellung eines Bodenschutzkonzepts. Der Gewerbeaufsicht zum Thema Blendschutz sowie der Stellungnahme des Fachbereichs Landwirtschaft zur Lage in landbauwürdigen Flächen mit hoher Bodenzahl und guter landwirtschaftlicher Ertragsfähigkeit.

– Stellungnahme des Verbands der Region Rhein-Neckar vom 25.3.2024 in Bezug auf Landwirtschaft, Landschaftsbild, der Lage im regionalen Grünzug und der Lage in Vorbehaltsgebieten für Grundwasserschutz.

Für den Fristlauf sind die in die Frist fallenden allgemein arbeitsfreien Tage (d. h. auch Feiertage) unschädlich. Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung vorgebracht werden. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers und die Bezeichnung des Bauleitplans enthalten. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken. Das Ergebnis wird erst nach dem durch den Gemeinderat erfolgten Beschluss versandt

Hinweis: Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a (6) BauGB unberücksichtigt bleiben. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem LDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Ravenstein, 6.3.2026

gez. Ralf Killian, Bürgermeister

Auf den Anschlag an der Verkündigungstafel wird hingewiesen.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Ravenstein
NUSSBAUM+
Ausgabe 10/2026
von Stadt Ravenstein
04.03.2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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