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Öffentliche Ausschreibung für Kanalsanierung in offene und geschlossene Bauweise nach VOB

Bauvorhaben: Kanalsanierung 2025 in Obersulm – Willsbach Name, Anschrift des Auftraggebers: Gemeinde Obersulm, Bernhardstraße 1, 74182...

Bauvorhaben:

Kanalsanierung 2025 in Obersulm – Willsbach

Name, Anschrift des Auftraggebers:

Gemeinde Obersulm, Bernhardstraße 1,

74182 Obersulm

Vergabeverfahren:

Öffentliche Ausschreibung

Elektronische Auftragsvergabe mit Verfahren der Ver- und Entschlüsselung:

entfällt

Art des Auftrags:

Bauvertrag nach VOB

Ort der Ausführung:

Obersulm-Willsbach

Art und Umfang der Leistung:

Kanalsanierung in offener Bauweise

Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen mit ausgeschrieben werden.

Offene Bauweise

ca. 70 m Aufgrabungen

Art und Umfang der einzelnen Lose:

Frist für die Ausführung:

Offene Bauweise

Baubeginn: variabel ca. 8 Wochen, Fertigstellung: bis Ende November 2025

Nebenangebote sind:

Zugelassen

Mehrere Hauptangebote:

Zugelassen

Ausschreibende Stelle, bei der die Vergabeunterlagen angefordert/ eingesehen werden können:

Die Ausschreibungsunterlagen können ab

Di., 13. Mai 2025

nach telefonischer Anfrage

bei WALTER Ingenieure GmbH & Co. KG, Neckargartacher Straße 90, 74080 Heilbronn, kostenlos digital heruntergeladen werden.

Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote:

27. Mai 2025

Anschrift, an die die Angebote zu richten sind:

Gemeinde Obersulm, Bernhardstraße 1

74182 Obersulm

Sprache in der die Angebote abgefasst sein müssen:

Deutsch


Zuschlagskriterien:

Preis ist einziges Kriterium

Eröffnung der Angebote: Datum, Uhrzeit, Ort

Offene Bauweise: Di., 27. Mai 2025/11.00 Uhr

Bauamt Obersulm Zi. 112 Bernhardstraße 1

74182 Obersulm

Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen:

Bieter und/ oder ihre Bevollmächtigten

Sicherheiten:

keine

Zahlungsbedingungen:

Nach § 16 VOB/B, den Besonderen und zusätzlichen Vertragsbedingungen.

Bietergemeinschaften:

Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

Nachweis für die Beurteilung der Eignung des Bieters

Mit dem Angebot einzureichen:

Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gemäß § 6a Abs. 2 VOB/ A Näheres siehe Nr. 3.1 und 3.2 Aufforderung zur Angebotsabgabe z.B.: – KEV 110.1 (B) A

Bindefrist:

27. Juni 2025

Stelle zur Nachprüfung behaupteter Vergabeverstöße ist:

Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A) Kommunalaufsicht beim Landratsamt Heilbronn

Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des

Bewerbers:

Verpflichtungserklärung Mindestlohn nach §§ 4 und 5 LTMG mit Vordruck – KEV 179.3 AngErg Tariftreue/Mindestlohn

Anhang
Dokument
Erscheinung
Obersulmer Nachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 19/2025
von Gemeinde Obersulm
08.05.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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