Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Der Gemeindeverwaltungsverband Waldenbuch/Steinenbronn hat nach den Empfehlungsbeschlüssen der Gemeinderäte der Stadt Waldenbuch und der Gemeinde Steinenbronn in öffentlicher Sitzung am 17.07.2025 den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für die 1. Änderung des Flächennutzungsplans 2030 des Gemeindeverwaltungsverbands Waldenbuch/Steinenbronn gefasst. Dieser Beschluss des Gemeindeverwaltungsverbands Waldenbuch/Steinenbronn wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Momentan finden im Gebiet des Gemeindeverwaltungsverbands Entwicklungen statt, welche die Notwendigkeit der Änderung von Teilflächen im Flächennutzungsplan herbeiführen. Daher soll nun die 1. Änderung des Flächennutzungsplans 2030 eingeleitet werden.
Die 1. Änderung umfasst dabei die nachfolgend aufgeführten Flächen:
Neudarstellung einer Sonderbaufläche für Photovoltaik und Landwirtschaft, Fläche ca. 7,1 ha, im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Solarpark Reißhalde“ (Aufstellungsbeschluss gefasst am 07.02.2023). Mit der Entwicklung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage soll ein Beitrag zur Energiewende geleistet werden. Vollständig innerhalb der Abgrenzung liegende Flurstücke: 6426/1; teilweise innerhalb der Abgrenzung liegende Flurstücke: 6426. Maßgebend für den räumlichen Geltungsbereich ist die Abgrenzung des Übersichtsplans zum Aufstellungsbeschluss in der Fassung vom 03.06.2025, der nachfolgend skizzenhaft abgedruckt ist:
Neudarstellung einer Wohnbaufläche, Fläche ca. 3.120 m², im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Böblinger Straße Nord“ (Aufstellungsbeschluss gefasst am 25.02.2025). Die Nutzung des Gebäudes Böblinger Straße 15 soll langfristig als Anschlussunterkunft für geflüchtete Personen und Beherbergungsstätte für Obdachlose gesichert werden und die Errichtung von Neubauten mit derselben Nutzung soll ermöglicht werden. Vollständig innerhalb der Abgrenzung liegende Flurstücke: keine; teilweise innerhalb der Abgrenzung liegende Flurstücke: 725, 703. Maßgebend für den räumlichen Geltungsbereich ist die Abgrenzung des Übersichtsplans zum Aufstellungsbeschluss in der Fassung vom 03.06.2025, der nachfolgend skizzenhaft abgedruckt ist:
Neudarstellung einer Verkehrsfläche, Fläche ca. 2.750 m². Ziele sind die Schaffung eines Ringschlusses, die Verbesserung der Infrastruktur und die Ermöglichung der Sanierung der Straße Sonnenhalde. Vollständig innerhalb der Abgrenzung liegende Flurstücke: keine; teilweise innerhalb der Abgrenzung liegende Flurstücke: 581, 583, 598, 635, 636, 653, 654, 735/1, 737/1, 738, 739, 740, 740/1. Maßgebend für den räumlichen Geltungsbereich ist die Abgrenzung des Übersichtsplans zum Aufstellungsbeschluss in der Fassung vom 03.06.2025, der nachfolgend skizzenhaft abgedruckt ist:
Herausnahme einer Teilfläche, Fläche ca. 970 m², in Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans „S9/Wiesenstraße“. Aufgrund naturschutzrechtlicher Restriktionen können Teilflächen aus der geplanten Wohnbaufläche herausgenommen werden, da hier die Umsetzung einer wohnbaulichen Nutzung nicht möglich ist. Vollständig innerhalb der Abgrenzung liegende Flurstücke: 747; teilweise innerhalb der Abgrenzung liegende Flurstücke: 742, 743. Maßgebend für den räumlichen Geltungsbereich ist die Abgrenzung des Übersichtsplans zum Aufstellungsbeschluss in der Fassung vom 03.06.2025, der nachfolgend skizzenhaft abgedruckt ist:
Herausnahme einer Teilfläche, Fläche ca. 1.480 m², in Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Gubser II, Nord“. Aufgrund naturschutzrechtlicher Restriktionen können Teilflächen aus der geplanten Wohnbaufläche herausgenommen werden, da hier die Umsetzung einer wohnbaulichen Nutzung nicht möglich ist. Vollständig innerhalb der Abgrenzung liegende Flurstücke: 778/2; teilweise innerhalb der Abgrenzung liegende Flurstücke: 778/1. Maßgebend für den räumlichen Geltungsbereich ist die Abgrenzung des Übersichtsplans zum Aufstellungsbeschluss in der Fassung vom 03.06.2025, der nachfolgend skizzenhaft abgedruckt ist:
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung sowie die Übersichtspläne vom 03.06.2025 werden ebenfalls in das Internet auf den Seiten der Stadt Waldenbuch sowie der Gemeinde Steinenbronn unter den nachfolgenden Adressen eingestellt:
www.waldenbuch.de/amtlichebekanntmachungen
www.steinenbronn.de/rathaus-service/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen
Steinenbronn, den 21.07.2025
gez.
Ronny Habakuk
Vorsitzender des Gemeindeverwaltungsverbands Waldenbuch/Steinenbronn