Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Bad Saulgau/Herbertigen hat am 02.06.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB den Gemeinsamen Flächennutzungsplan zu ändern.
Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt auf der Gemarkung Saulgau und Bondorf:
Maßgebend ist die Karte zum Änderungsbeschluss in der Fassung vom 28.01.2025.
Die betreffende Änderung des Flächennutzungsplans sieht die Ausweisung eines Sondergebiets nach § 11 BauNVO „Photovoltaik“ für die Nutzung und Förderung solarer Strahlungsenergie im Gebiet der Stadt Bad Saulgau vor.
Konkreter Anlass für die 11. Flächennutzungsplanänderung ist die geplante Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage südlich von Bondorf entlang der L 283 in Fahrtrichtung rechts von Bad Saulgau Richtung Steinbronnen zwischen dem Kreisel Richtung Braunenweiler und dem bestehenden Schweinemaststall.
Die Größe der Anlage soll inklusive der Fläche für die Eingrünung insgesamt ca. 26 ha betragen.
Bad Saulgau, den 12.06.2025
Raphael Osmakowski-Miller
als Vorsitzender des Gemeinsamen Ausschusses
der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Bad Saulgau
mit der Gemeinde Herbertingen