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Öffentliche Bekanntmachung - 13. FNPÄ "Kuckuckland Schwarzwald" in Triberg

Öffentliche Bekanntmachung Veröffentlichung des Entwurfs der 13. punktuellen Flächennutzungsplanänderung für den Änderungsbereich...
Änderungsbereich im wirksamen Flächennutzungsplan
Änderungsbereich im wirksamen Flächennutzungsplan

Öffentliche Bekanntmachung

Veröffentlichung des Entwurfs der 13. punktuellen Flächennutzungsplanänderung

für den Änderungsbereich „Kuckuckland Schwarzwald“ in Triberg

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands „Raumschaft Triberg“ hat am 09.12.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung für den Änderungsbereich „Kuckuckland Schwarzwald“ gebilligt und beschlossen, die Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB durchzuführen.

Ziele und Zwecke der Planung

Mit der 13. Änderung des FNP beabsichtigt die Stadt Triberg, das touristische Angebot der Stadt Triberg auszubauen und einem bestehenden Betrieb entsprechende Entwicklungsmöglichkeiten in Aussicht zu stellen. Hierzu soll rund um das „Haus der 1000 Uhren“ ein Themenpark mit dem Namen „Kuckuckland Schwarzwald“ errichtet werden. Ziel des Parks soll die Präsentation des traditionellen Uhrenhandwerks sein. Historische Elemente sowie aktuelle Techniken aus der Gegenwart sollen den Besuchern auf eine interaktive Art und Weise erlebbar gemacht werden. Das Vorhaben sieht hierfür vor, westlich der Gutach, innerhalb des Hangbereichs, kleine Häuschen zu errichten, die sich mit ihrem Design an „Schwarzwaldhäusern“ bzw. Kuckucksuhren orientieren und in welchen verschiedene Themenschwerpunkte gezeigt werden. Eine attraktive und naturnahe Gestaltung des Parks steht dabei im Fokus. Hierzu ist die Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Im wirksamen Flächennutzungsplan wird der Bereich als landwirtschaftliche Flächen und Waldflächen dargestellt.

Änderungsbereich

Der Änderungsbereich befindet sich unmittelbar an der B33, etwa 2,0 km nördlich des Ortsausgangs von Triberg auf der Gemarkung Triberg-Gremmelsbach. Im Westen schließen sich Waldflächen an das Plangebiet an. Begrenzt wird das Gebiet dort durch den Göttlerwanderweg. Im Osten begrenzt die B33 den Änderungsbereich. Der Geltungsbereich der Änderung beträgt etwa 0,91 ha und ist in den folgenden unmaßstäblichen Kartenausschnitten ersichtlich. Im Einzelnen gilt die Planzeichnung (Deckblatt) vom 09.12.2024.

Verfahren

Die 13. punktuelle Flächennutzungsplanänderung erfolgt im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltprüfung. Den Bürgerinnen und Bürgern sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Entwurf der 13. punktuellen Flächennutzungsplanänderung kann mit Begründung und Umweltbericht vom

22.05.2025 bis einschließlich 26.06.2025

auf der Homepage der Stadt Triberg unter www.triberg.de/stadt-triberg/leben-wohnen/13-fortschreibung-flaechennutzungsplan

eingesehen werden.

Alternativ können Sie wie folgt zu den Unterlagen gelangen: www.triberg.de - > Stadt Triberg - > Leben & Wohnen - > Flächennutzungsplan GVV „Raumschaft Triberg“ - > 13. Fortschreibung Flächennutzungsplan.

Als weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden alle Unterlagen innerhalb der oben genannten Frist auch

  • im Rathaus der Gemeinde Triberg, Zimmer Nr. 15, Hauptstraße 57, 78098 Triberg

während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Diese Bekanntmachung erfolgt in den Amtsblättern der Gemeinden Triberg, Schönwald und Schonach und wird für die Dauer einer Woche in den Rathäusern der Gemeinden Schönwald und Schonach zusätzlich öffentlich ausgehängt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und Bestandteil der ausgelegten Unterlagen:

  • Umweltbericht vom 05.07.2024 (Eberhard Landschaftsarchitekten, Konstanz). Der Umweltbericht enthält die folgenden Arten umweltbezogener Informationen mit folgenden Darstellungen wesentlicher Auswirkungen und Maßnahmen zur Minderung und zum Ausgleich dieser Auswirkungen:

1. auf die Flora und Fauna:

Informationen zu den im Plangebiet vorhandenen Biotopstrukturen und den Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut. Auskunft über geringe Konflikte durch Eingriffe in das bestehende Biotop „Geröllhalden S Untertal“; Informationen zur artenschutzrechtlichen Situation mit Informationen zu den im Änderungsbereich untersuchten Arten und den erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung von Verbotstatbeständen, die auf der Ebene des Bebauungsplans weiter konkretisiert werden.

2. auf den Boden und Fläche:

Informationen über vorherrschende geologische Einheiten und Bodentypen sowie Bewertung der Bodenfunktionen hinsichtlich der verschiedenen Funktionen, wie z. B. Pufferfunktion für Schadstoffe. Die genaue Bewertung der Böden im Ist-Zustand und die Auswirkungen auf diesen durch die Planung werden im Bebauungsplan weiter konkretisiert. Hinsichtlich der Fläche wurde eine Aufstellung über die aktuelle Flächennutzung erstellt.

3. auf die Landschaft:

Informationen über das bestehende Landschaftsbild mit hoher Vielfalt und Eigenart und die Vorbelastung des Bereichs durch die Bundesstraße und die bestehende Bebauung östlich der Gutach.

4. auf die Luft und das Klima:

Informationen über das lokale Klima, welches als (verhältnismäßig) kühles und niederschlagsreiches Klima klassifiziert werden kann, sowie zur bioklimatischen Bewertung als heilklimatischer Kurort.

5. auf das Wasser:

Informationen über die bestehenden hydrogeologischen Verhältnisse im Änderungsbereich; zum ökologisch mäßigen Zustand der Gutach, die durch den Änderungsbereich fließt; zur Hochwassergefahr und die einzuhaltenden Gewässerrandstreifen.

6. auf den Menschen:

Informationen zur Lage inmitten des Naturpark Südschwarzwald und direkter Nähe zu einem bestehenden Wanderweg (Franz-Göttler-Weg).

7. auf Kulturgüter:

Informationen darüber, dass eine Betroffenheit von Kultur- und sonstigen Sachgütern nicht vorliegt.

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die nach Einschätzung des GVV Raumschaft Triberg wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen:

- Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis – Amt und Fachschule für Landwirtschaft Stellungnahme vom 03.08.2022 zu naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen und zur Inanspruchnahme von Waldflächen

- Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis – Amt für Umwelt, Wasser- und Bodenschutz, Stellungnahme vom 22.08.2022 zur Erweiterung des Baugebiets innerhalb des Gewässerrandstreifens der Gutach und in das Überschwemmungsgebiet (HQ100)

- Regierungspräsidium Freiburg – Ref. 21 Raumordnung, Baurecht und Denkmalschutz, Stellungnahme vom 14.09.2022 zur Erforderlichkeit einer Waldumwandlungserklärung

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei allen drei Mitgliedsgemeinden abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (z. B. per E-Mail an robin.weisser@triberg.de), können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg (z. B. schriftlich oder zur Niederschrift) bei den Verwaltungen der Mitgliedsgemeinden (Anschrift s. o.) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 (3) Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Triberg, den 14.05.2025

Dr. Gallus Strobel

Bürgermeister/Verbandsvorsitzender des GVV Raumschaft Triberg

Erscheinung
Schonacher Nachrichten – Mitteilungsblatt der Gemeinde Schonach im Schwarzwald
NUSSBAUM+
Ausgabe 21/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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