Am 20.02.2024 hat der Gemeinderat der Gemeinde Eutingen im Gäu in seiner öffentlichen Sitzung den geänderten Entwurf des Bebauungsplans sowie den geänderten Entwurf der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 17.01.2024 gebilligt und die erneute verkürzte öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Lageplan:
Planungsrechtliche Festsetzungen:
Örtliche Bauvorschriften
Das Plangebiet befindet sich westlich der Autobahn A 81 (Stuttgart-Singen) und südlich des Ortsteils Rohrdorf auf Weitinger Gemarkung. Im Norden und Westen grenzen Waldflächen an. Östlich und südlich des Plangebiets befinden sich landwirtschaftlich genutzte Acker- und Grünflächen. Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens mit einer Gesamtfläche von ca. 1,94 ha entspricht dem rechtskräftigen Bebauungsplan und beinhaltet die Flurstücke 5179, 5179/1, 5177 in Teilen (i. T.), 5159 i. T. (Urnburger Graben), 5156 i. T., 5155 i. T und 5153 i. T. Der exakte räumliche Geltungsbereich ist unten stehender Plandarstellung zu entnehmen.
Mit dem vorliegenden Bebauungsplan soll der Bau einer Überdachung auf dem vorhandenen Betriebsgelände zur Lagerung von Holz, Schrott und Siedlungsabfällen ermöglicht werden.
Das Bebauungsplan-Verfahren wird im „vereinfachten Verfahren“ nach § 13 BauGB durchgeführt. Die Voraussetzungen hierzu werden erfüllt, da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und da weder UVP-pflichtige Vorhaben noch Natura-2000-Gebiete (FFH- oder Vogelschutzgebiete) betroffen sind.
Für das Planungsverfahren ergeben sich nach § 13 (2) BauGB folgende begünstigende Besonderheiten:
• Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
• Verzicht auf die Umweltprüfung, den Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung.
Folgende umweltrelevante Informationen liegen vor: Begründung mit Ausführungen zum Ausschluss möglicher Auswirkungen auf die Schutzgüter Fläche, Biotope/biologische Vielfalt, Boden, Grund- und Oberflächenwasser, Klima und Luft, Ortsbild, Mensch und Erholung sowie Kultur- und Sachgüter.
Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus
wird in der Zeit vom 31.05.2024 bis einschließlich 14.06.2024 im Internet unter www.eutingen-im-gaeu.de/leben-wohnen/bauleitplaene/bebauungsplaene-im-beteiligungsverfahren veröffentlicht.
In diesem Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit über die Planung informieren und eine Stellungnahme abgeben.
Es wird auf Folgendes hingewiesen:
Eutingen im Gäu, 27.05.2024
Markus Tideman,
Bürgermeister