Gemeinde Eutingen im Gäu
72184 Eutingen im Gäu
Aus den Rathäusern

Öffentliche Bekanntmachung

1. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Container- und Lagerplatz“ – Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit (2. öffentliche Auslegung) ...
Foto: Jutta Fischer

1. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Container- und Lagerplatz“

– Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit (2. öffentliche Auslegung)

gemäß § 4a Absatz 3 BauGB i. V. m. § 3 Absatz 2 BauGB –

Am 20.02.2024 hat der Gemeinderat der Gemeinde Eutingen im Gäu in seiner öffentlichen Sitzung den geänderten Entwurf des Bebauungsplans sowie den geänderten Entwurf der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 17.01.2024 gebilligt und die erneute verkürzte öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Bebauungsplanentwurf wurde in folgenden Punkten geändert oder ergänzt:

Lageplan:

  • Darstellung der Baugrenze im SO 2.
  • Umbenennung Maßnahme A1.

Planungsrechtliche Festsetzungen:

  • Aktualisierung der Rechtsgrundlagen.
  • Die maximal überbaubare Grundfläche des Sondergebiets wird mit max. 3.845 m² festgesetzt.
  • Hinweise zu Denkmalschutz, Geologie, Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sowie Leitungen werden aufgenommen.

Örtliche Bauvorschriften

  • Aktualisierung der Rechtsgrundlagen

Räumlicher Geltungsbereich

Das Plangebiet befindet sich westlich der Autobahn A 81 (Stuttgart-Singen) und südlich des Ortsteils Rohrdorf auf Weitinger Gemarkung. Im Norden und Westen grenzen Waldflächen an. Östlich und südlich des Plangebiets befinden sich landwirtschaftlich genutzte Acker- und Grünflächen. Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens mit einer Gesamtfläche von ca. 1,94 ha entspricht dem rechtskräftigen Bebauungsplan und beinhaltet die Flurstücke 5179, 5179/1, 5177 in Teilen (i. T.), 5159 i. T. (Urnburger Graben), 5156 i. T., 5155 i. T und 5153 i. T. Der exakte räumliche Geltungsbereich ist unten stehender Plandarstellung zu entnehmen.

Ziele und Zwecke des Bebauungsplanverfahrens

Mit dem vorliegenden Bebauungsplan soll der Bau einer Überdachung auf dem vorhandenen Betriebsgelände zur Lagerung von Holz, Schrott und Siedlungsabfällen ermöglicht werden.

Bebauungsplan gem. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren

Das Bebauungsplan-Verfahren wird im „vereinfachten Verfahren“ nach § 13 BauGB durchgeführt. Die Voraussetzungen hierzu werden erfüllt, da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und da weder UVP-pflichtige Vorhaben noch Natura-2000-Gebiete (FFH- oder Vogelschutzgebiete) betroffen sind.

Für das Planungsverfahren ergeben sich nach § 13 (2) BauGB folgende begünstigende Besonderheiten:

• Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB

• Verzicht auf die Umweltprüfung, den Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung.

Folgende umweltrelevante Informationen liegen vor: Begründung mit Ausführungen zum Ausschluss möglicher Auswirkungen auf die Schutzgüter Fläche, Biotope/biologische Vielfalt, Boden, Grund- und Oberflächenwasser, Klima und Luft, Ortsbild, Mensch und Erholung sowie Kultur- und Sachgüter.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus

  • Abwägungsprotokoll in der Fassung vom 17.01.2024,
  • Abgrenzungsplan in der Fassung vom 17.01.2024,
  • Lageplan in der Fassung vom 17.01.2024,
  • Planungsrechtliche Festsetzungen in der Fassung vom 17.01.2024
  • Örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 17.01.2024
  • Begründung, inklusive Anlagen
  • Grünordnungsplan zum Bebauungsplan „Sondergebiet Container- und Lagerplatz“ in der Fassung vom 22.10.2003
  • Bestandsplan zum Grünordnungsplan in der Fassung vom 28.01.2002
  • Bilanzierung von Eingriffs und Ausgleich in der Fassung vom 22.10.2003

wird in der Zeit vom 31.05.2024 bis einschließlich 14.06.2024 im Internet unter www.eutingen-im-gaeu.de/leben-wohnen/bauleitplaene/bebauungsplaene-im-beteiligungsverfahren veröffentlicht.

In diesem Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit über die Planung informieren und eine Stellungnahme abgeben.

Es wird auf Folgendes hingewiesen:

  • Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 3 S. 2 BauGB nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplans abgegeben werden.
  • Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
  • Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
  • Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (Mailadresse: j.fischer@eutingen-im-gaeu.de); sie können bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Eutingen im Gäu, Zimmer 402, Marktstr. 17, 72184 Eutingen im Gäu während der üblichen Dienststunden oder nach Terminvereinbarung abgegeben werden.
  • Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers bzw. der Verfasserin enthalten.
  • Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Planunterlagen bei der Gemeinde Eutingen im Gäu, Flur vor Zimmer 402, Marktstr. 17, 72184 Eutingen im Gäu während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.


Eutingen im Gäu, 27.05.2024

Markus Tideman,

Bürgermeister

Foto: Jutta Fischer
Erscheinung
Gemeinde Eutingen im Gäu – Eutingen, Göttelfingen, Rohrdorf, Weitingen
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Ausgabe 22/2024

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31.05.2024
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