Der Gemeinderat der Gemeinde Adelberg hat am 06.06.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Dürrstraße“ und der Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu veröffentlichen.
Das Gebiet befindet sich am nördlichen Ortsrand der Gemeinde Adelberg und umfasst ca. 0,9 ha. Die landwirtschaftlich genutzten Wiesenflurstücke werden bereits zum Teil über die bestehende Dürrstraße im Süden erschlossen. Direkt angrenzend befindet sich die bestehende Wohnbebauung, die von Einzelhäusern geprägt ist. Östlich des Plangebietes befindet sich ein Kleingartenbereich mit zahlreichen Obstbäumen und Gartenhütten. Westlich des Plangebietes verläuft die Landesstraße L 1147, parallel hierzu ein landwirtschaftlicher Weg mit zahlreichen Begleitgehölzen.
Für den Geltungsbereich ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplans in der Fassung vom 06.06.2024 maßgebend. Der Planbereich ist im folgenden Planausschnitt dargestellt:
In Adelberg besteht weiterhin großer Bedarf an Wohnbauflächen. Die Nachfrage und die Anfragen bei der Gemeindeverwaltung zeigen noch immer, dass Adelberg als Wohngemeinde sehr attraktiv ist. Dies betrifft sowohl die eigene Adelberger Bevölkerung als auch Auswärtige.
Die Gemeinde hat stets ein großes Augenmerk auf die Innenentwicklung gelegt. Die Nutzung innerörtlicher Baupotentiale wurde unter großen Anstrengungen vorangetrieben. Der Bedarf an Wohnraum und Wohnbauflächen kann jedoch allein aus dem Bestand heraus nicht gedeckt werden.
Neben den vorhandenen Baulücken kommen weitere Nachverdichtungspotentiale, welche durch bodenordnende Maßnahmen und eine zusätzliche Erschließung bebaubar gemacht werden könnten. Da für diese Potentialflächen jedoch zunächst einmal Baurecht geschaffen werden müsste und hier derzeit keine Mitwirkungsbereitschaft von Seiten der privaten Grundstückseigentümer besteht, können auch diese Flächen nicht kurzfristig einer Bebauung zugeführt werden.
Trotz aller Bemühungen der Gemeindeverwaltung innerhalb der Ortslage alle potenziellen Wohnbauflächen zu generieren, können derzeit keine kommunalen Bauflächen für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Adelberg zur Verfügung gestellt werden.
Um den kurz- und mittelfristigen örtlichen Bedarf nach Wohnbaugrundstücken befriedigen zu können, hat die Gemeinde Adelberg deshalb beschlossen, das Gebiet „Dürrstraße“ zu erschließen. Um für die geplante Wohnbebauung verbindliches Baurecht zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig.
Der Bebauungsplan wurde bislang gem. § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.
Am 18.07.2023 hat das Bundesverwaltungsgericht geurteilt, dass § 13b BauGB unionsrechtswidrig ist und somit nicht mehr angewendet werden kann. Zwischenzeitlich regelt der § 215a BauGB die Beendigung von Bebauungsplanverfahren, die nach § 13b BauGB begonnen wurden.
Der vorliegende Bebauungsplan wird in Anwendung des § 215a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Zu dem Bebauungsplan wurde eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt. Dieser ist dem Bebauungsplan beigefügt.
Bestandteil der Unterlagen sind die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Der Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan mit zugehöriger Begründung vom 06.06.2024, die Anlagen zur Begründung (Artenschutzrechtliche Prüfung, Umweltbericht, Vorprüfung des Einzelfalls, Geräuschimmissionsprognose), sowie der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung werden vom
24.06.2024 bis einschließlich zum 26.07.2024 (Veröffentlichungsfrist)
im Internet veröffentlicht.
Die genannten Unterlagen können auf der Homepage der Gemeinde unter www.adelberg-gemeinderat/aktuelles-amtliche-bekanntmachungen sowie unter www.m-quadrat.cc/downloads.php eingesehen werden.
Während der Veröffentlichungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die Planung informieren und Stellungnahmen zum Bauleitverfahren abgegeben. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse gemeinde@adelberg.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift). Um das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitteilen oder Rückfragen stellen zu können, ist die Angabe der Kontaktdaten der Verfasserin bzw. des Verfassers zweckmäßig. Sollte eine persönliche Information zur Planung, oder eine mündliche Stellungnahme zur Niederschrift zur Planung gewünscht werden, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten. Termine sind vorab telefonisch unter 07166 910110 zu vereinbaren.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Die oben genannten Unterlagen liegen zusätzlich während der Veröffentlichungsfrist im Bürgermeisteramt, Vordere Hauptstraße 2, 73099 Adelberg zu den üblichen Dienstzeiten öffentlich aus.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragssteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Adelberg, den 20.06.2024
Carmen Marquardt
Bürgermeisterin