Bebauungsplan „Alter Bahnhof und Hinter der Kirch“,
Gemarkung Tiefenbach
Der Gemeinderat der Stadt Östringen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.12.2022 den Beschluss für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Alter Bahnhof und Hinter der Kirch“, Ortsteil Tiefenbach gemäß § 2
Abs. 1 BauGB gefasst.
Im weiteren Planungsprozess hat das Gremium in seiner Sitzung am 27.02.2024 den Vorentwurf des Bebauungsplanes gebilligt und den ergänzenden Beschluss gefasst, für den nördlichen Teil des Plangebietes ein Bauleitplanverfahren nach § 13 a BauGB durchzuführen und für den südlichen Teil das Regelverfahren zu wählen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem nachfolgend abgebildeten Kartenausschnitt:
Mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes werden Teilflächen der rechtskräftigen Bebauungspläne „Alter Bahnhof“, 1. Änderung Erweiterung, sowie „Hinter der Kirch“ aufgehoben.
Ziel und Zweck der Planung
Ziel und Zweck der Änderung der Bebauungspläne und damit der Neuaufstellung ist es, die brach gefallenen, bisher gewerblich genutzten Flächen eines ehemaligen Sägewerkes zu reaktivieren und wieder einer baulichen Nutzung zuzuführen. Damit sollen an diesem Standort der zukünftige Schwerpunkt der städtebaulichen Entwicklung gebildet und damit die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, der vorhandenen Nachfrage nach Wohnbauflächen im Ortsteil Tiefenbach zu entsprechen.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet auf der Grundlage des § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Planauslegung statt.
Bestandteile der öffentlich ausliegenden Entwurfs-Unterlagen sind das städtebauliche Konzept, der Vorentwurf der planungsrechtlichen Umsetzung sowie die zum derzeitigen Planungsstand bereits vorliegenden Fachgutachten. Dieses sind die Ergebnisse einer schalltechnischen Untersuchung sowie einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung. Hierin wurde das Gebiet insbesondere untersucht im Hinblick auf ein Vorkommen von Fledermäusen, Reptilien und europäischen Vogelarten. Aufgezeigt werden Maßnahmen zur Vermeidung von Verbotstatbeständen, Minimierungs-Maßnahmen sowie erforderliche „CEF-Maßnahmen“.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes kann im Zeitraum vom 05.08.2024 bis 13.09.2024 während der üblichen Sprechzeiten im Foyer des Rathauses Östringen, Am Kirchberg 19, 76684 Östringen eingesehen werden.
Zusätzlich sind die Entwurfs-Unterlagen im Internet unter der Adresse www.oestrigen.de/leben-wohnen/ bauen/bauleitplanung.de abrufbar.
Im Verlauf der Auslegungsfrist können der Stadt Östringen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Anregungen elektronisch unter der E-Mail-Anschrift stadtbauamt@oestringen.de übermittelt werden.
Sie können auch in Schriftform übersandt (Bürgermeisteramt Östringen, Am Kirchberg 19, 76684 Östringen) oder mündlich zur Niederschrift gebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Östringen, den 02.08.2024
gez.
Felix Geider, Bürgermeister