Aus den Rathäusern

Öffentliche Bekanntmachung

Beschluss des Gemeindeverwaltungsverbands Hohenloher Ebene über die Veröffentlichung des Entwurfs der 8. Änderung der 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplans...

Beschluss des Gemeindeverwaltungsverbands Hohenloher Ebene über die Veröffentlichung des Entwurfs der 8. Änderung der 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplans nach § 3 Abs. 2 BauGB „Sonderbaufläche FPV Waldenburg, Fasanenmühle“, Gemarkung Waldenburg
Die Verbandsversammlung des GVV Hohenloher Ebene hat am 29.4.2024 in öffentlicher Sitzung über die eingegangenen Stellungnahmen zur 8. Änderung der 4. Fortschreibung des FNPs beraten und den Entwurf zum Flächennutzungsplan und die Begründung in der vorliegenden Form gebilligt. Gleichzeitig wurde auf dieser Grundlage der Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB gefasst.
Der Beschluss über die Veröffentlichung des Flächennutzungsplans nach § 3 Abs. 2 und der Behördenbeteiligung nach § 4 (2) wird hiermit bekannt gemacht.
Das Plangebiet „Sonderbaufläche FPV Waldenburg, Fasanenmühle“ umfasst eine Fläche von ca. 2,9 ha und befindet sich auf einem Teilbereich des Flurstücks 680/5 auf Gemarkung Waldenburg, ca. 2,3 km nördlich des Ortszentrums von Waldenburg im Gewann Fasanenmühle sowie ca. 600 m westlich des Waldenburger Ortsteils „Bahnhofssiedlung“. Die geplante Sonderbaufläche wird derzeit als Ackerfläche genutzt.
Geplante FNP-Änderung


Ziele und Zwecke der Änderung
Mit der Flächennutzungsplanänderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen und Rechtsgrundlagen für eine Nutzung als sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO mit Zweckbestimmung Freiflächen-Photovoltaik geschaffen werden. Durch die Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) müssen sich Flächen für Photovoltaikanlagen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans im Sinne des § 30 BauGB befinden. Bebauungspläne sind nach § 8 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Die beabsichtigte Nutzung entspricht jedoch nicht den derzeitigen Flächennutzungen des Flächennutzungsplans. Somit wird parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Der Gemeinderat der Stadt Waldenburg hat den Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage Fasanenmühle, Waldenburg“ bereits am 14.5.2024 gefasst.
Umweltbezogene Informationen
Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen und erheblichen Umweltauswirkungen in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden müssen. Alle diesbezüglich relevanten Inhalte werden im Umweltbericht und im Artenschutzbeitrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage Fasanenmühle, Waldenburg ” abgehandelt, weswegen die Erstellung eines separaten Umweltberichts zur FNP-Änderung entfällt.
Diese umweltbezogenen Informationen wurden im Bebauungsplanverfahren behandelt und offengelegt.
Diese beiden Berichte zum Bebauungsplan werden als Anlagen dem Flächennutzungsplan beigefügt.
Maßgebend für die geplante Änderung des Flächennutzungsplans sind der Lageplan mit Festsetzungen des Ingenieurbüros Blaser, Esslingen am Neckar, vom 21.5.2024 (im Maßstab 1:5.000) sowie eine gleichlautend datierte Begründung mit Umweltbericht.
Im Rahmen der Beteiligung hat die Öffentlichkeit Gelegenheit, zum Entwurf der FNP-Änderung „Sonderbaufläche FPV Waldenburg, Fasanenmühle“ Stellung zu nehmen. Ort und Dauer der Auslegung dieses Vorentwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB werden hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Der Entwurf der 8. Änderung der 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplans samt Begründung sowie zusätzlich der als Satzung beschlossene Bebauungsplan mit Begründung, Umweltbericht, Artenschutzbericht liegt in der Zeit vom
19.8. bis 27.9.2024
Rathaus Kupferzell, Marktplatz 14 – 16, 74635 Kupferzell, Flurbereich 1. OG vor Zimmer 101
während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.
Parallel werden die Unterlagen und die öffentliche Bekanntmachung in dieser Zeit auf der Homepage der Gemeinde Kupferzell www.kupferzell.de/leben-wohnen/bauen-in-kupferzell/bebauungsverfahren bereitgestellt und können dort eingesehen werden.

Umweltbezogene Informationen sind in den Fachgutachten zu den folgenden Umweltbelangen vorhanden:
1. Umweltbericht zum Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage Fasanenmühle, Waldenburg“
mit Auswirkungen auf folgende Schutzgüter nach
– Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt,
– Schutzgut Boden und Wasser,
– Schutzgut Fläche: temporärer Verlust landwirtschaftlicher Produktionsflächen,
– Schutzgut Klima/Luft,
– Schutzgut Landschaftsbild.
2. Artenschutzbeitrag zum Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage Fasanenmühle, Waldenburg“ mit Beeinträchtigungen von europäisch geschützten Arten

– mögliche Beeinträchtigung durch die PV-Anlage auf potenziell geeignete Lebensraumstrukturen
(Relevanz als Jagdhabitat) für die Fledermäuse,
– mögliche Beeinträchtigungen der laut ZAK identifizierten bodenbrütenden Vogelarten,
– Lebensraumverlust von einem Brutpaar der Feldlerche,
– erforderliche Maßnahmen zur Vermeidung möglichen Verbotstatbestands nach § 44 Abs. 1 BNatSchG.
Umweltbezogene Informationen sind zudem in den vorliegenden, nach Einschätzung der Gemeinde
wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen zu folgenden Umweltbelangen und Themenfeldern
vorhanden:
– Anlage liegt im regionalen Grünzug, die Flächengröße von ca. 2,5 ha ist nach der rechtsverbindlichen Teilfortschreibung Photovoltaik mit den Zielen der Raumordnung vereinbar.
FFPV-Anlagen sind grundsätzlich im regionalen Grünzug erlaubt.
– Anlage leistet einen Beitrag zur Erzeugung erneuerbarer Energien und ist somit aus Klimaschutzgesichtspunkten von hoher Bedeutung.
Folgende Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung mit umweltbezogenen Informationen liegen
vor:
– Stellungnahme 15: Regionalverband Heilbronn Franken vom 23.1.2024
– Stellungnahme 16: Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 21 vom 24.1.2024
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden und sollen
elektronisch per E-Mail beim beauftragten Ingenieurbüro Blaser unter der E-Mail-Adresse
stn.waldenburg@ib-blaser.de vorgebracht werden. Bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Wege abgegeben werden, z. B. schriftlich per Post bzw. auf postalischem Weg an folgende Adresse:
Ingenieurbüro Blaser, z. Hd. Frau Rahm, Martinstr. 42 – 44, 73728 Esslingen
Außerdem ist die Abgabe der Stellungnahme z. B. durch Fax (0711/396951–51) oder in sonstiger Weise möglich. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers enthalten.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan gem. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern der Gemeindeverwaltungsverband deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass eine Bauleitplanung ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) ist in einem
Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Kupferzell, 13.8.2024

Christoph Spieles, Verbandsvorsitzender der GVV Hohenloher Ebene

Anhang
Dokument
Erscheinung
Amtliches Mitteilungsblatt Gemeinde Kupferzell
NUSSBAUM+
Ausgabe 33/2024
von Bürgermeisteramt Kupferzell
16.08.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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