Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Wohnen an der Kessach“
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Gemeinderat der Stadt Widdern hat am 30.7.2024 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Wohnen an der Kessach“ gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Maßgeblich ist der Vorentwurf des Büros Käser Ingenieure, Untergruppenbach vom 12.7.2024.
Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden der Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften mit Begründung und Anlagen in der Zeit vom 26.8.2024 bis 27.9.2024 im Rathaus der Stadt Widdern, Keltergasse 5, 74259 Widdern während der Dienststunden öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen können während des genannten Zeitraums auch im Internet unter www.widdern.de/de/bauen-wohnen.html und unter kaeser-ingenieure.de/de/stadtplanung/aktuelle-verfahren.html abgerufen werden.
Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift sowie per E-Mail an stadt@widdern.de – Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung abgegeben werden. Da das Ergebnis der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt wird, wird auf die Durchführung einer Umweltprüfung verzichtet.
Widdern, 14.8.2024
gez. Kopf, Bürgermeister