Aufstellung der Änderung des Baulinienplanes „Galgenberg - Helfensteinstraße“
sowie Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet und der zusätzlichen öffentlichen Auslegung der Entwurfsunterlagen
Der Gemeinderat der Stadt Wiesensteig hat am 29.07.2024 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 1Abs.8BauGB die Änderung des Baulinienplanes „Galgenberg – Helfensteinstraße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
In derselben Sitzung wurde der Entwurf der Änderung des Baulinienplanes „Galgenberg – Helfensteinstraße“ gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
Für den Geltungsbereich ist der zeichnerische Teil vom Büro mquadrat in der Fassung vom 29.07.2024 maßgebend. Der Planbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Änderung des Baulinienplans soll die überbaubare Fläche in dem im Kartenausschnitt gekennzeichneten Bereich Richtung Helfensteinstraße erweitert werden, um eine Nachverdichtung auf bereits bebauten Wohngrundstücken zu ermöglichen.
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB)
Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit findet, entsprechend des § 13a BauGB, nicht statt.
Der Entwurf der Änderung des Baulinienplanes „Galgenberg – Helfensteinstraße“ wird mit zugehöriger Begründung
vom 26.08.2024 bis einschließlich zum 27.09.2024 (Veröffentlichungsfrist)
im Internet veröffentlicht.
Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden die Unterlagen zusätzlich im Rathaus Wiesensteig, Hauptstraße 25, 73349 Wiesensteig im Einwohnermeldeamt/Standesamt (Erdgeschoss) von Montag bis Mittwoch sowie freitagvormittags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und montagnachmittags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr öffentlich ausgelegt.
Die Öffentlichkeit kann sich in diesem Zeitraum über die Planung informieren und innerhalb der genannten Frist zu dieser äußern.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen stehen darüber hinaus zeitgleich unter www.wiesensteig.de/rathaus-service/aktuelles sowie auf der Homepage des Büros mquadrat Bas Boll unter www.m-quadrat.cc/downloads.php zum Download bereit.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse info@wiesensteig.de übermittelt werden.
Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Wiesensteig, den 20.08.2024
gez.
Gebhard Tritschler
Bürgermeister