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Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Hohenzollernblick“, Rosenfeld Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ...

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Hohenzollernblick“, Rosenfeld

Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Gemeinderat der Stadt Rosenfeld hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.10.2024 den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hohenzollernblick“, Rosenfeld, gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) gefasst. Er hat in derselben Sitzung den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Hohenzollernblick“, Rosenfeld, und die dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, für diese die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes besitzt eine Größe von ca. 0,57 ha und umfasst vollständig die Grundstücke Flst. Nrn. 752 und 753. Das Plangebiet wird im Norden und Westen durch die landwirtschaftlich genutzten Flächen (Flst. Nrn. 733 und 754) begrenzt. Im Osten liegt das Plangebiet am Hartweg (Flst. Nr. 1353). Im Süden ist ein Grundstück mit mehreren Garagen (Flst. Nr. 751) vorzufinden.

Für den Planbereich ist der Lageplan-Vorentwurf des Büros Fritz & Grossmann Umweltplanung GmbH, Balingen, vom 09.10.2024 maßgebend. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt (maßstabslos):

Ziel und Zweck der Planung

Mit der Arrondierung einer etwa 0,5 ha großen Fläche am nördlichen Ortsrand von Rosenfeld sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine verdichtete Wohnbebauung geschaffen werden. Um das Vorhaben umzusetzen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich, da das Plangebiet bauplanungsrechtlich als Außenbereich entsprechend § 35 BauGB zu bewerten ist.

Anlass zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist ein Bauvorhaben eines lokalen Investors. Die vorgelegte Gebäudeplanung sieht eine Gliederung in mehrere Baukörper vor. Die Höhen der Geschosswohnungsbauten sollen eine hohe Anzahl an Geschossen mit mindestens 20 Wohneinheiten ermöglichen. Vorgesehen sind verschiedene Wohnungsgrößen mit Einheiten zwischen ca. 50 m² und ca. 200 m² Wohnfläche inkl. Balkon oder Dachterrasse. Die geplante Barrierefreiheit eignet sich ideal für eine soziale Durchmischung verschiedenster Bewohner in unterschiedlichen Lebensphasen. Der vorgelegte Entwurf zeichnet sich durch großzügig begrünte Innenhofbereiche und Grünanlagen mit Spielplatz und verschiedenen Aufenthaltsbereichen aus.

Die zukünftige Tiefgarageneinfahrt kann direkt von der Erschließungsstraße befahren werden und soll neben Pkw-Stellplätzen auch ausreichend Fahrradstellplätze und Kellerräume beinhalten. Entlang der Straße sollen zusätzlich mehrere Pkw-Stellplätze entstehen.

Die Stadt Rosenfeld unterstützt das Vorhaben, um der Nachfrage nach Wohnraum, insbesondere mit verschiedenen Wohnraumgrößen, gerecht zu werden. Das Areal eignet sich auch hinsichtlich der Topographie, einer ähnlich angrenzender Gebäudetypologie (Hochhäuser) und einer guten verkehrlichen Anbindung in Ortsrandlage für die geplante Nutzung.

Um die oben genannten städtebaulichen Ziele zu erreichen, soll der Bebauungsplan als Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO festgesetzt werden. Ermöglicht werden soll eine 44,50 m hohe Flachdachbebauung in offener Bauweise. Die zulässige Grundflächenzahl liegt mit 0,6 zuzüglich einer Überschreitung bis 0,8 höher als der Orientierungswert der BauNVO. Die hohe Einwohnerdichte, die mit diesem Bauvorhaben erreicht werden kann, trägt diesem Umstand Rechnung. Um die Einwohnerdichte zu sichern, setzt der Bebauungsplan eine Mindestanzahl an Wohneinheiten fest.

Flächennutzungsplan

Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Rosenfeld stellt das Plangebiet als geplante Wohnbaufläche dar.

Berücksichtigung der Umweltbelange

Für das Plangebiet wurde eine artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung mit HabitatPotenzial-Analyse (HPA) durchgeführt. Die HPA ist dem Bebauungsplan als Anhang beigefügt. Der Umweltbericht und die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) werden im weiteren Verfahren erstellt und dem Bebauungsplan beigefügt.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet in der Zeit vom

Freitag, 25. Oktober 2024, bis einschließlich Mittwoch, 27. November 2024,

durch die Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Stadt Rosenfeld unter www.rosenfeld.de statt. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Hohenzollernblick“, Rosenfeld, und der Vorentwurf der Örtlichen Bauvorschriften mit Begründung und der artenschutzrechtlichen Relevanzuntersuchung (HPA) sind dabei unter Öffentliche Bekanntmachungen in der Rubrik „Rathaus & Service“ zu finden. Die vollständige Internetadresse lautet wie folgt:

www.rosenfeld.de/rathaus+_+service/oeffentliche+bekanntmachungen.de

Zusätzlich werden die Unterlagen im Rathaus der Stadt Rosenfeld, Frauenberggasse 1, 72348 Rosenfeld, während der üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Während der oben genannten Frist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (per E-Mail an d.mueller@rosenfeld.de) oder sind bei Bedarf im Rathaus der Stadt Rosenfeld schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorzubringen oder per Briefpost (Stadtverwaltung Rosenfeld, Frauenberggasse 1, 72348 Rosenfeld) einzureichen.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 6 BauGB die nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

In Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung (Gemeinderat) beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Stellungnahme oder der betroffenen Personen ausdrückliche und offensichtliche Einschränkungen ergeben. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern die Stellungnahme ohne Absenderangaben abgegeben wird, ergeht keine persönliche Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Rosenfeld, 24. Oktober 2024

gez. Thomas Miller

Bürgermeister

Anhang
Dokument
Erscheinung
Amtsblatt der Stadt Rosenfeld
NUSSBAUM+
Ausgabe 43/2024
von Stadt Rosenfeld, Bürgermeisteramt
24.10.2024
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