Verkauf Bauplätze im Baugebiet „Am Ailhof“ in Zweiflingen
Die Gemeinde Zweiflingen startet mit der Vermarktung der 12 Wohnbauplätze für frei stehende Einfamilienhäuser und Doppelhäuser im Baugebiet „Am Ailhof“ in Zweiflingen.
Die Vergabe erfolgt nach den vom Gemeinderat der Gemeinde Zweiflingen am 20.4.2023 festgelegten Vergabekriterien.
Folgende Unterlagen stehen ab dem 25.10.2024 auf der Homepage der Gemeinde Zweiflingen zum Download bereit:
• Übersichtsplan der Bauplätze (Flurstücksnummer und Flurstücksfläche)
• Bewerbungsformular
• Vergaberichtlinien von gemeindeeigenen Wohnbauplätzen
• Unterlagen zum Bebauungsplan „Am Ailhof“ (Planteil, Textteil etc.)
Zum Verkauf kommen 12 Bauplätze zur Eigennutzung. Die Verpflichtung zur Erstellung eines Wohnhauses zur Eigennutzung innerhalb von 4 Jahren wird im Kaufvertrag festgeschrieben.
Der Kaufpreis beträgt 265,- €/qm. In diesem Kaufpreis enthalten sind sämtliche Beiträge für
- Erschließungskosten
- Wasserversorgung
- Abwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung
- ökologische Ausgleichsmaßnahmen
Extra zu entrichten sind im Zuge des Hausbaus tatsächlich anfallende Anschlusskosten an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasser-, Niederschlagswasserbeseitigung auf dem Baugrundstück von der Grundstücksgrenze bis zum Gebäude sowie die Anschlusskosten der privaten Versorgungsunternehmen und die Kosten der Gebäudeaufnahme durch die Katasterbehörden nach Fertigstellung der Baumaßnahme.
Zum Kaufpreis hinzu kommen die Kosten der Grunderwerbsteuer (derzeit 5 % des Kaufpreises) sowie Notarkosten. Das Baugebiet „Am Ailhof“ ist mit Strom versorgt durch die Netze BW und die Kommunikationsversorgung erfolgt durch die Deutsche Telekom.
Bewerbungsverfahren
In der Zeit vom 4.11. bis zum 6.12.2024, 12.00 Uhr
Die Bewerbung ist nur mit dem auf der Homepage zum Download bereitgestellten Bewerbungsformular zulässig und muss bis spätestens 6.12.2024 um 12.00 Uhr im Rathaus, entweder digital oder in Papierform, eingegangen sein.
• Per E-Mail an weiss@gemeinde-zweiflingen.de
• Per Post an: Bürgermeisteramt Zweiflingen, Eichacher Straße 17, 74639 Zweiflingen
Bezüglich der Rangfolge wird der Eingang im Postfach der vorgenannten E-Mail-Adresse gewertet; beim Eingang direkt im Rathaus oder per Post die individuellen Leerungszeiten des Hausbriefkastens im Rathaus.
Besonderheiten Bauplätze: Leitungsrecht zur Abwasserableitung auf Flst. 2070
Alle Unterlagen finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Zweiflingen unter: www.zweiflingen.de/gemeinde-und-rat/bauplätze.