Änderung des Bebauungsplans der Innenentwicklung
"Hausäcker II, 2. Änderung"
im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 3 Satz 1 BauGB
(ohne frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB)
Der Gemeinderat der Stadt Bad Liebenzell hat am 05.11.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan "Hausäcker II, 2. Änderung" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen.
Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus dem im Anhang befindlichen Kartenausschnitt.
Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans für das Flurstück 103/24 der Gemarkung Unterlengenhardt in der Fassung vom 25.10.2024.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Teilung des Flurstücks 103/24 und damit für den Bau eines weiteren kleineren Wohnhauses samt Stellplatz auf dem Flurstück geschaffen werden.
Die Neuausweisung eines Baufelds liegt im öffentlichen Interesse, da sie zur Deckung des dringend benötigten Wohnraums beiträgt, ohne dass neue Flächen im Außenbereich benötigt werden. Um eine adäquate Ausnutzung verfügbarer freier Bauflächen zu ermöglichen, sollten Brachflächen in den Bebauungsplänen für heutige gängige Bauformen angepasst werden und der sogenannte Innenbereich nachverdichtet werden. Hierdurch wird ein wichtiger Beitrag zur Einsparung von benötigten Bauflächen für die gemeindliche Entwicklung geleistet.
Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Der Entwurf des Bebauungsplans samt Begründung vom 25.10.2024 sind im Internet auf der Homepage der Stadt Bad Liebenzell unter der Internetadresse
stadt.bad-liebenzell.de/aktuelle-bauleitplanung/
während der Dauer der nachfolgenden Frist
von 22.11.2024 bis einschließlich 23.12.2024
veröffentlicht.
Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet im Rathaus der Stadt Bad Liebenzell im 2. Obergeschoss, beim Zimmer Nr. 314/315/318/319 von Montag bis Freitag, vormittags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und donnerstags von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr öffentlich ausgelegt. Termine sind darüber hinaus nach Vereinbarung unter Tel.: 07052 408-314, 315 oder 07052 408-318 möglich.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse
bauamt@bad-liebenzell.de
übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z. B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Stadt abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweis: Die öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Bad Liebenzell werden, soweit keine sondergesetzlichen Bestimmungen bestehen, rechtswirksam, auf der Internetseite der Stadt Bad Liebenzell unter
stadt.bad-liebenzell.de/oeffentliche-bekanntmachungen/
veröffentlicht.
Die veröffentlichten Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.
Die Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgt nachrichtlich.
Bad Liebenzell, 18.11.2024
gez.
Roberto Chiari
Bürgermeister