Stadt Osterburken
Kernstadt Osterburken
Bebauungsplan „Kindergarten Leimengrube“
Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes und des Entwurfs der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften
Der Gemeinderat der Stadt Osterburken hat in öffentlicher Sitzung am 18.11.2024 den Entwurf des Bebauungsplans "Kindergarten Leimengrube" und den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften in der Kernstadt Osterburken mit Datum vom 08.11.2024 gebilligt und die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus dem nachfolgenden Übersichtsplan.
Ziel und Zweck der Planung
Aufgrund des hohen Bedarfs an Kindergartenplätzen in der Kernstadt Osterburken ist die Einrichtung eines neuen Kindergartens mit vier Gruppen geplant. Dazu soll eine Teilfläche im Gewann „Leimengrube“, welche sich innerhalb des Stadtgebietes auf einer bisher ungenutzten Fläche befindet, für eine Kindergartennutzung zur Verfügung gestellt werden. Die Lage innerhalb des Siedlungskörpers unweit der bestehenden Wohngebiete und des aktuellen Neubaugebietes „Am Bofsheimer Weg II“ ist dabei besonders geeignet. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines Kindergartens zu schaffen, wird die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig.
Ziel ist es, durch das Vorhaben dringend benötigte Kinderbetreuungsangebote zu schaffen. Dabei soll der Bedarf sowie ein zeitgemäßes Betreuungsangebot in der Kernstadt geschaffen werden.
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und der Begründung mit Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden
vom 25.11.2024 bis 10.1.2025 (jeweils einschließlich)
unter dem folgenden Link auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht:
www.osterburken.de/rathaus-service/offenlagen
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung wird ebenfalls auf der Internetseite der Stadt eingestellt. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen
Zum Bebauungsplan „Kindergarten Leimengrube“ sind umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen zu folgenden Schutzgütern verfügbar:
Art der Informationen/Urheber | Inhalt | Schutzgut |
Umweltbericht vom 8.11.2024 Ingenieurbüro für Umweltplanung „Wagner+Simon Ingenieure“ |
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Fachbeitrag Artenschutz vom 08.11.2024 Ingenieurbüro für Umweltplanung „Wagner+Simon Ingenieure“ |
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Grünordnerischer Beitrag mit Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung vom 8.11.2024 Ingenieurbüro für Umweltplanung „Wagner+Simon Ingenieure“ |
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Stellungnahme Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis vom 29.2.2024 |
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Stellungnahme Landesamt für Denkmalpflege – Regierungspräsidium Stuttgart vom 8.2.2024 |
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Stellungnahme Regierungspräsidium Freiburg – Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau vom 20.2.2024 |
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Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadt zum Inhalt des Bebauungsplanes abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden,
oder bei Bedarf auch auf anderem Wege, z.B.
oder
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB genannten Unterlagen im o.g. Zeitraum im Rathaus, Zimmer 19 während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.
Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Osterburken, 22.11.2024
Jürgen Galm, Bürgermeister