Stadt Osterburken
74706 Osterburken
Aus den Rathäusern

Öffentliche Bekanntmachung

Stadt Osterburken Kernstadt Osterburken Bebauungsplan „Kindergarten Leimengrube“ Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes und des Entwurfs der...

Stadt Osterburken
Kernstadt Osterburken
Bebauungsplan „Kindergarten Leimengrube“
Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes und des Entwurfs der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften
Der Gemeinderat der Stadt Osterburken hat in öffentlicher Sitzung am 18.11.2024 den Entwurf des Bebauungsplans "Kindergarten Leimengrube" und den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften in der Kernstadt Osterburken mit Datum vom 08.11.2024 gebilligt und die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus dem nachfolgenden Übersichtsplan.

Ziel und Zweck der Planung
Aufgrund des hohen Bedarfs an Kindergartenplätzen in der Kernstadt Osterburken ist die Einrichtung eines neuen Kindergartens mit vier Gruppen geplant. Dazu soll eine Teilfläche im Gewann „Leimengrube“, welche sich innerhalb des Stadtgebietes auf einer bisher ungenutzten Fläche befindet, für eine Kindergartennutzung zur Verfügung gestellt werden. Die Lage innerhalb des Siedlungskörpers unweit der bestehenden Wohngebiete und des aktuellen Neubaugebietes „Am Bofsheimer Weg II“ ist dabei besonders geeignet. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines Kindergartens zu schaffen, wird die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig.
Ziel ist es, durch das Vorhaben dringend benötigte Kinderbetreuungsangebote zu schaffen. Dabei soll der Bedarf sowie ein zeitgemäßes Betreuungsangebot in der Kernstadt geschaffen werden.
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und der Begründung mit Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden
vom 25.11.2024 bis 10.1.2025 (jeweils einschließlich)
unter dem folgenden Link auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht:
www.osterburken.de/rathaus-service/offenlagen
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung wird ebenfalls auf der Internetseite der Stadt eingestellt. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen
Zum Bebauungsplan „Kindergarten Leimengrube“ sind umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen zu folgenden Schutzgütern verfügbar:

Art der Informationen/Urheber

Inhalt

Schutzgut

Umweltbericht

vom 8.11.2024

Ingenieurbüro für Umweltplanung

„Wagner+Simon Ingenieure“

  • Angaben zu den Auswirkungen auf die Schutzgüter
  • Prognosen über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung und bei Durchführung der Planung
  • Geplante Maßnahmen zur Vermeidung/Verringerung/zum Ausgleich von erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen
  • Wasser
  • Luft und Klima
  • Pflanzen und Tiere
  • Wirkungsgefüge zwischen biotischen und abiotischen Faktoren
  • Landschaft
  • Boden
  • Biologische Vielfalt
  • Mensch, seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt
  • Kultur- und sonstige Sachgüter Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern

Fachbeitrag Artenschutz

vom 08.11.2024

Ingenieurbüro für Umweltplanung

„Wagner+Simon Ingenieure“

  • Artenschutz: Lebensbereiche und Strukturen, Wirkfaktoren des Bebauungsplans
  • Lebensbereiche und Strukturen,
  • Europäische Vogelarten
  • Reptilien
  • Schmetterlinge
  • Bestand und Betroffenheit der planungsrelevanten Arten
  • Vermeidungsmaßnahmen
  • Wahrung des Erhaltungszustandes
  • Tiere und Pflanzen und biologische Vielfalt
  • Boden

Grünordnerischer Beitrag mit Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung vom 8.11.2024

Ingenieurbüro für Umweltplanung

„Wagner+Simon Ingenieure“

  • Angaben zu Bestandsaufnahme und -bewertung zu den Schutzgütern
  • Hinweise zur Wirkung des Bebauungsplanes
  • Angaben zu den Zielen und Maßnahmen der Grünordnung
  • Wasser
  • Luft und Klima
  • Pflanzen und Tiere
  • Wirkungsgefüge zwischen biotischen und abiotischen Faktoren
  • Landschaft
  • Biologische Vielfalt
  • Boden

Stellungnahme Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis vom 29.2.2024

  • Hinweise zum Umweltbericht und zur Umweltprüfung, zum Klimaschutz, zum besonderen Artenschutz, zu den Schutzgebieten, zur Eingriffsregelung, zum Grundwasserschutz, zur Abwasserbeseitigung, zu oberirdischen Gewässern, zum Bodenschutz und Altlasten, zur Löschwasserversorgung und zur Landwirtschaft
  • Wasser
  • Luft und Klima
  • Pflanzen und Tiere
  • Landschaft
  • Boden
  • Biologische Vielfalt
  • Mensch, seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt

Stellungnahme Landesamt für Denkmalpflege – Regierungspräsidium Stuttgart

vom 8.2.2024

  • Hinweise zur archäologischen Denkmalpflege
  • Kultur- und sonstige Sachgüter

Stellungnahme Regierungspräsidium Freiburg – Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau

vom 20.2.2024

  • Hinweise zur Geotechnik, zum Boden, zu mineralischen Rohstoffen und zum Grundwasser
  • Boden
  • Wasser

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadt zum Inhalt des Bebauungsplanes abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden,

  • per E-Mail an julia.salm@osterburken.de

oder bei Bedarf auch auf anderem Wege, z.B.

  • schriftlich an die Stadt (Marktplatz 3, 74706 Osterburken),

oder

  • mündlich zur Niederschrift im Rathaus während der allgemeinen Sprechzeiten.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB genannten Unterlagen im o.g. Zeitraum im Rathaus, Zimmer 19 während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.
Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Osterburken, 22.11.2024
Jürgen Galm, Bürgermeister

Anhang
Dokument
Erscheinung
Amtsblatt der Stadt Osterburken
NUSSBAUM+
Ausgabe 47/2024

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Osterburken

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Aus den Rathäusern
von Stadt Osterburken
22.11.2024
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