Aus den Rathäusern

Öffentliche Bekanntmachung

Stadt Neudenau Bebauungsplan „Salzäcker“ mit der 7. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren gemäß §...

Stadt Neudenau

Bebauungsplan „Salzäcker“

mit der 7. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Neudenau hat in öffentlicher Sitzung am 26.11.2024 dem Vorentwurf des Bebauungsplans „Salzäcker“ in der Kernstadt Neudenau mit Datum vom 8.11.2024 zugestimmt und für die weiteren Verfahrensschritte freigegeben. Die Stadt Neudenau hat ebenfalls die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen, den Vorentwurf mit Datum vom 8.11.2024 gebilligt und die Planung ebenfalls für die weiteren Verfahrensschritte gemäß § 3 und §4 BauGB freigegeben.

Maßgebend für den Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der nachfolgende unmaßstäbliche Lageplan:

Maßgebend für den Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist der nachfolgende unmaßstäbliche Lageplan:

Ziel und Zweck der Planung

Ziel des Bebauungsplans ist es, die planungsrechtliche Grundlage zur Schaffung von attraktivem Wohnraum innerhalb der Kernstadt Neudenau in arrondierender Form herzustellen. Dabei soll der anhaltend hohe Bedarf nach Wohnraum innerhalb der Kernstadt gedeckt und der Wohnstandort Neudenau weiter gestärkt werden.

Innerhalb des Plangebiets sollen sowohl Einfamilienhausgrundstücke als auch Bauplätze für Doppelhäuser und Mehrfamilienhäuser bereitgestellt werden, um unterschiedlichem Wohnraumbedarf gerecht werden zu können. Die Bebauung soll sich harmonisch in den Bestand des angrenzenden, bereits entwickelten Wohngebiets „Lottermann I und II“ sowie in die vorhandene Hanglage einfügen. Ein weiteres Ziel ist es, durch die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche dringend benötigte weitere Kinderbetreuungsangebote in der Kernstadt zu schaffen.

Da die Planung im östlichen Teilbereich des Bebauungsplans von den Darstellungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplans abweicht, ist eine Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren erforderlich.

Gemäß § 2 Abs.4 BauGB wird zu den Belangen des Umweltschutzes im weiteren Verfahren eine Umweltprüfung durchgeführt. Die Umweltprüfung wird in einem in die Begründung integrierten Umweltbericht dokumentiert.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Vorentwurf des Bebauungsplans sowie der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und der Begründung werden

vom 16.12.2024 bis 24.1.2025 (jeweils einschließlich)

im Rathaus der Stadt Neudenau zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Während der Auslegung wird der Bürgerschaft Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben.

Die Planunterlagen sowie die Bekanntmachung werden im Zeitraum der frühzeitigen Beteiligung zudem auf der Homepage der Stadt Neudenau (www.neudenau.de/de/rathaus-gemeinderat/bauleitplanverfahren/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren) eingestellt.

Neudenau, 10.12.2024

Jochen Hoffer, Bürgermeister

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Stadt Neudenau
NUSSBAUM+
Ausgabe 50/2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

Orte

Neudenau

Kategorien

Aus den Rathäusern
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto