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Öffentliche Bekanntmachung

Landratsamt Heilbronn – Flurneuordnungsamt - untere Flurbereinigungsbehörde Flurbereinigung Bad Wimpfen (Winterberg) Landkreis Heilbronn...

Landratsamt Heilbronn – Flurneuordnungsamt
- untere Flurbereinigungsbehörde

Flurbereinigung Bad Wimpfen (Winterberg)
Landkreis Heilbronn

Schlussfeststellung vom 4.12.2024

Das Landratsamt Heilbronn -untere Flurbereinigungsbehörde – erklärt das Flurbereinigungsverfahren Bad Wimpfen (Winterberg) für abgeschlossen.
Hierzu wird festgestellt, dass

- die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan und seinem Nachtrag 1 bewirkt ist,
- den Beteiligten keine Ansprüche mehr zustehen, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen,
- die Kasse der Teilnehmergemeinschaft aufgelöst ist,
- die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft abgeschlossen sind.

Mit der Zustellung der unanfechtbar gewordenen Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Flurbereinigungsverfahren beendet. Gleichzeitig erlischt auch die Teilnehmergemeinschaft.

Dieser Beschluss beruht auf § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung vom 16.3.1976 (BGBl. I S. 546).
Dieser Beschluss kann auch auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/3677) eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss können die Beteiligten und der Vorstand innerhalb eines Monats Widerspruch beim Landratsamt Heilbronn, Sitz: Lerchenstraße 40, 74072 Heilbronn erheben.

gez. Krüger D.S.
Amtsleiterin

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Untereisesheim
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Ausgabe 50/2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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