Gemeinde Malsch
Rhein-Neckar-Kreis
Änderung rechtskräftiger Bebauungspläne/
Örtlicher Bauvorschriften der Gemeinde Malsch
Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch hat im Zuge des Verfahrens zur Änderung diverser Bebauungspläne in seiner öffentlichen Sitzung am 06.02.2024 über die im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung vorgenommen und in diesem Zusammenhang die Änderungsentwürfe, einschließlich der Örtlichen Bauvorschriften, um einzelne Hinweise und Darstellungen ergänzt.
Aufgrund dieser, die Planwerke ergänzenden Inhalte wurde durch den Gemeinderat die Durchführung einer erneuten öffentlichen Auslegung der Bebauungspläne/der Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB beschlossen.
Dieses betrifft die nachfolgend aufgeführten Bebauungspläne:
Die räumlichen Geltungsbereiche der Bebauungsplan-Änderungen sowie der Änderungen der Örtlichen Bauvorschriften sind den nachfolgenden Kartenausschnitten zu entnehmen:
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Die Änderungen der Bebauungspläne sowie der Örtlichen Bauvorschriften erfolgen auf der Grundlage des § 13 a BauGB jeweils im „beschleunigten Verfahren“. Von der Ausarbeitung eines Umweltberichtes gemäß § 2 a BauGB wird abgesehen.
Mit der Änderung bzw. Ergänzung der planungsrechtlichen Festsetzungen/Örtlichen Bauvorschriften sollen die Inhalte der Satzungen den heutigen Erfordernissen angepasst werden. Dieses betrifft u. a. Vorgaben hinsichtlich der Zulässigkeit von Dachgauben, eine Vergrößerung des Spektrums zulässiger Dachformen und Dachneigungen sowie die notwendige Vereinheitlichung der Erhöhung der Anzahl zu errichtender Pkw-Stellplätze.
Darüber hinaus wird in den einzelnen Bebauungsplänen eine bessere bauliche Nutzung einzelner Grundstücke unter dem Aspekt einer behutsamen Nachverdichtung ermöglicht.
Von den Planänderungen nicht betroffen sind die jeweiligen Grundzüge der derzeit rechtskräftigen Planungsinhalte.
Der Öffentlichkeit wird gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB im Rahmen einer erneuten öffentlichen Auslegung die Möglichkeit eingeräumt, sich über die Ziele, Zwecke und die Inhalte der Planungen zu informieren sowie eine Stellungnahme hierzu abzugeben.
Die Entwürfe der Bebauungsplan-Änderungen sowie der Änderungen der Örtlichen Bauvorschriften liegen in der Zeit vom10.02.2025 bis 11.03.2025 im Rathaus der Gemeinde 69254 Malsch, Kirchberg 10, Zimmer 21 (1. OG – Kleiner Sitzungssaal), während der üblichen Dienststunden öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist sind die Entwurfs-Unterlagen zu diesen Bauleitplanverfahren auch im Internet unter www.malsch-weinort.de einsehbar.
Im Verlaufe der Auslegungsfrist können der Gemeinde Malsch gemäß § 4 a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB Anregungen unter der E-Mail-Anschrift frank.herrmann@malsch-weinort.de übermittelt werden.
Bei Bedarf können diese der Gemeindeverwaltung Malsch, Kirchberg 10, 69254 Malsch, auch in Schriftform übersandt oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungspläne/die Örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben können.
Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Malsch, den 05.02.2025
Tobias Greulich, Bürgermeister