Aus dem Landkreis

Öffentliche Bekanntmachung

Flurbereinigung Ahorn-Buch (Wald) Landkreis Main-Tauber-Kreis Wahl des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft 1. Die Grundstückseigentümerinnen und...

Flurbereinigung Ahorn-Buch (Wald)
Landkreis Main-Tauber-Kreis
Wahl des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft
1. Die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie die Erbbauberechtigten im Flurneuordnungsgebiet – Teilnehmer – sowie sonstige Interessierte werden zur Wahl des Vorstands
auf Mittwoch, 9.4.2025 um 19:00 Uhr
in das Dorfgemeinschaftshaus in Ahorn-Buch
eingeladen.
2. Die Zahl der Vorstandsmitglieder wird hiermit gemäß § 21 Abs. 1 FlurbG auf drei festgesetzt. Für jedes Mitglied ist gemäß § 21 Abs. 5 FlurbG ein Stellvertreter zu wählen. Nach § 2 des bad.-württ. Ausführungsgesetzes zum FlurbG (AGFlurbG) muss mindestens 1 Mitglied des Vorstands und 1 Stellvertreter aus dem Kreis derjenigen gewählt werden, die am Flurneuordnungsverfahren nicht beteiligt sind.
3. Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Er soll das Vertrauen der Teilnehmer besitzen. Es liegt daher im Interesse aller Teilnehmer, sich an der Wahl zu beteiligen.
4. Wahlberechtigt sind die Teilnehmer (§§ 21 Abs. 3, 10 Nr. 1 FlurbG). Wenn sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder nicht voll geschäftsfähig sind, steht das Wahlrecht den gesetzlichen Vertretern zu. Bevollmächtigte haben sich durch schriftliche Vollmacht auszuweisen.
5. Jeder im Wahltermin anwesende Teilnehmer hat insgesamt jeweils nur je 1 Stimme für jedes zu wählende Vorstandsmitglied und jeden Stellvertreter, selbst wenn er als Eigentümer und zugleich als Miteigentümer am Flurneuordnungsverfahren beteiligt ist.

Nur eine Stimme hat auch der Bevollmächtigte, auch wenn er selbst zugleich Teilnehmer ist oder mehrere Teilnehmer vertritt. Bruchteilsgemeinschaften (Miteigentümer) und Gesamthandsgemeinschaften (z.B. Erbengemeinschaften) haben jeweils nur 1 Stimme gemeinschaftlich.

6. Wählbar ist jeder Volljährige, auch wenn er nicht Teilnehmer am Flurneuordnungsverfahren ist. Die Bewerbung von Frauen ist besonders erwünscht.
Wahlvorschläge müssen bis spätestens im Termin zur Wahl des Vorstands eingereicht werden. Es sind aber auch Personen wählbar, die nicht auf einem Wahlvorschlag stehen. Ein Satzungsentwurf gemäß den gesetzlichen Vorgaben wird ab 7.3.2025 im Rathaus in Eubigheim sowie in den Rathäusern in Boxberg, Hardheim, Königheim und
Lauda zur Einsicht ausgelegt.
Zusätzlich kann diese Bekanntmachung mit Satzungsentwurf auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o.g. Verfahren (www.lgl-bw.de/4862) eingesehen werden.
Tauberbischofsheim, 3.3.2025
gez. D.S.
Rüger, LVD
Landratsamt Main-Tauber-Kreis
– Vermessungs- und Flurneuordnungsamt –

Erscheinung
exklusiv online
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Kategorien
Aus dem Landkreis
Politik
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto