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Öffentliche Bekanntmachung

Lärmaktionsplan Bad Friedrichshall 2. Überprüfung und Fortschreibung (§ 47d BImSchG) Die Stadt Bad Friedrichshall hat im Jahr 2015 einen Lärmaktionsplan...

Lärmaktionsplan Bad Friedrichshall
2. Überprüfung und Fortschreibung (§ 47d BImSchG)
Die Stadt Bad Friedrichshall hat im Jahr 2015 einen Lärmaktionsplan aufgestellt, der 2022 erstmalig überprüft und fortgeschrieben wurde.
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.2.2025 unter Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen die 2. Überprüfung des Lärmaktionsplans beschlossen.
Der Geltungsbereich des Lärmaktionsplans umfasst in den Stadtteilen Kochendorf und Jagstfeld die bebauten Bereiche im Einwirkungsbereich der B 27 (Uhlandstraße), der L 1096 (Kocherwaldstraße), der L 1088 (Neuenstädter Straße), der K 2117 (Amorbacher Straße), der K 2139 (Oedheimer Straße), der K 2028 (Torstraße) und der Hauptstraße/Heilbronner Straße.

In den Stadtteilen Untergriesheim, Duttenberg und Hagenbach sind die Ortsdurchfahrten im Zuge der L 1096 (Im Dorf), der K 2029 (Torstraße) und der K 2028 (Hagenbacher Straße) sowie in Plattenwald die Straße „In den Holzwiesen“ Bestandteile des Lärmaktionsplans.
Der Abschlussbericht mit Abbildungen und Anlagen steht auf der Homepage der Stadt zur Einsicht und zum Download bereit unter
► www.friedrichshall.de
► unser-BFH ► Wohnen & Bauen ► Stadtentwicklung ► Lärmaktionsplanung
bzw.
www.friedrichshall.de/de/unser-bfh/wohnen-bauen/stadtentwicklung/laermaktionsplanung
Bad Friedrichshall, 27.2.2025

gez. Timo Frey, Bürgermeister

Erscheinung
Friedrichshaller Rundblick
NUSSBAUM+
Ausgabe 10/2025
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