Aus den Rathäusern

Öffentliche Bekanntmachung

Gemeinde Haßmersheim Bebauungsplan „Solarpark Bäumlespfad“ Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB Der Gemeinderat der Gemeinde...

Gemeinde Haßmersheim

Bebauungsplan „Solarpark Bäumlespfad“

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Haßmersheim hat in öffentlicher Sitzung am 24.2.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Bäumlespfad“ im Ortsteil Haßmersheim freigegeben.

Maßgebend für den Geltungsbereich ist der nachfolgende unmaßstäbliche Lageplan:

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und der Begründung wird

vom 17.3.2025 bis 17.4.2025

im Rathaus der Gemeinde Haßmersheim zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Während der Auslegung wird der Bürgerschaft Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben.

Die Planunterlagen sowie die Bekanntmachung werden im Zeitraum der frühzeitigen Beteiligung zudem auf der Homepage der Gemeinde Haßmersheim eingestellt:

www.hassmersheim.de/gemeinde-service/oeffentliche-bekanntmachungen

Ziel und Zweck der Planung

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Bäumlespfad“ sowie die Aufstellung der örtlichen Bauvorschriften ist ein beabsichtigtes Bauvorhaben zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf der Altdeponie in Haßmersheim. Durch die Überplanung einer Konversionsfläche wird dem sparsamen Umgang mit Grund und Boden Rechnung getragen.

Mit der Realisierung der geplanten Freiflächen-Photovoltaikanlage werden die Ziele der übergeordneten Planungen (Landesentwicklungsplan, Regionalplan) erfüllt. Die geplante Anlage dient der regionalen, dezentralen Gewinnung von elektrischer Energie.

Das Vorhaben trägt dazu bei, die durch Bundes- und Landesregierung vorgegebenen Ziele einer deutlichen Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien zu erreichen.

Nach § 1a Abs. 5 BauGB und durch das Klimaschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg ist der Klimaschutz bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen. Das Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes in Baden-Württemberg sieht u.a. Vorgaben für die Reduzierung von Treibhausgasen vor. Der vorliegende Bebauungsplan beinhaltet die Festsetzung eines Sondergebiets für Photovoltaikanlagen. Damit wird das Ziel der Steigerung der erneuerbaren Energien (in Form von Photovoltaik) als Erfordernis des Klimaschutzes direkt berücksichtigt.

Das Vorhaben an sich ist als eine Maßnahme zur Bekämpfung des Klimawandels zu bewerten. Die Vorgaben und Ziele zum Klimaschutz sind berücksichtigt.

Gemäß § 2 Abs.4 BauGB wird zu den Belangen des Umweltschutzes im weiteren Verfahren eine Umweltprüfung durchgeführt. Die Umweltprüfung wird in einem in die Begründung integrierten Umweltbericht dokumentiert.

Haßmersheim, den 13.3.2025

gez. Christian Ernst

Bürgermeister

Erscheinung
Amtsblatt mit Ortsnachrichten der Gemeinde Haßmersheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 11/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Haßmersheim
Kategorien
Aus den Rathäusern
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto