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Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan der Innenentwicklung „24/4 Rainstraße-Ost“ Gemäß § 47 Abs. 5 Satz 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist bekannt zu geben, dass...

Bebauungsplan der Innenentwicklung „24/4 Rainstraße-Ost“
Gemäß § 47 Abs. 5 Satz 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist bekannt zu geben, dass der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Urteil vom 20.1.2025 den Bebauungsplan „24/4 Rainstraße-Ost“ für unwirksam erklärt hat.
Bad Friedrichshall, 11.3.2025
gez. Timo Frey, Bürgermeister

Erscheinung
Friedrichshaller Rundblick
NUSSBAUM+
Ausgabe 12/2025
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