Gemeindeverwaltungsverband „Schozach-Bottwartal“
Aufstellung einer Flächennutzungsplanänderung
5. Änderung der 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplans
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Schozach-Bottwartal hat in öffentlicher Sitzung am 10.3.2025 die Einleitung des Verfahrens zur 5. Änderung der 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplans beschlossen.
Maßgebend für den Geltungsbereich ist der nachfolgende unmaßstäbliche Lageplan:
Der Vorhabenträger plant, auf seinem Grundstück zwei Mehrfamilienhäuser und ein Einfamilienwohnhaus mit einer Tiefgarage zu errichten. Das Vorhaben leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Schaffung dringend benötigten Wohnraums in der Stadt Beilstein. Um das Bauvorhaben und die damit verbundene Schaffung von bezahlbarem Wohnraum zu ermöglichen, stellt die Stadt Beilstein einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan auf.
Im wirksamen Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbands Schozach-Bottwartal, 3. Fortschreibung 2030, ist die südliche Teilfläche als gemischte Baufläche (M) ausgewiesen. Die nördliche Teilfläche ist als Grünfläche ausgewiesen. Die Planung folgt somit nicht dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB geändert und im Flächennutzungsplan eine geplante Wohnbaufläche dargestellt.
Die Planung dient der Deckung des Wohnbauflächenbedarfs.
Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird zu den Belangen des Umweltschutzes im weiteren Verfahren eine Umweltprüfung durchgeführt. Die Umweltprüfung wird in einem in die Begründung integrierten Umweltbericht dokumentiert.
Untergruppenbach, 10.3.2025
Der Verbandsvorsitzende
Bürgermeister Andreas Vierling