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79215 Elzach
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Öffentliche Bekanntmachung

1. Änderung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen des Gemeindeverwaltungsverbandes...
Abgrenzung des Änderungsbereiches – schwarz-gestrichelte Umrandung, GVV Elzach und eigene Darstellung
Abgrenzung des Änderungsbereiches – schwarz-gestrichelte Umrandung, GVV Elzach und eigene Darstellung

1. Änderung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes

zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen

des Gemeindeverwaltungsverbandes Elzach

auf dem Gebiet der Stadt Elzach, Gemarkung Prechtal, im Änderungsbereich „Dorferskapf“

Aufstellungsbeschluss und

Beschluss über die frühzeitige Beteiligung

gemäß § 3(1) und §4(1) BauGB

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes (GVV) Elzach hat am 28.01.2025 in öffentlicher Sitzung gemäß §2(1) BauGB den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen des Gemeindeverwaltungsverbandes Elzach auf dem Gebiet der Stadt Elzach im Änderungsbereich „Dorferskapf“ gefasst. In der gleichen Sitzung wurde der Vorentwurf gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3(1) BauGB und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §4(1) BauGB durchzuführen.

Planungsanlass und Ziel

Um die Ansiedlung der im Außenbereich grundsätzlich privilegierten Windenergieanlagen im Bereich des GVV Elzach– bestehend aus den Gemeinden Winden und Biederbach sowie der Stadt Elzach– zu steuern, hatte dieser am 24.06.2015 den Feststellungsbeschluss für den sachlichen Teilflächennutzungsplan(Teil-FNP) zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen gefasst. Mit Bekanntmachung der Genehmigung durch das Landratsamt Emmendingen wurde der sachliche Teil-FNP am 22.10.2015 wirksam. Der sachliche Teil-FNP entfaltet Ausschlusswirkung gemäß §35(3)S.3 BauGB mit der Folge, dass die Privilegierung für Windenergieanlagen außerhalb der Im Teil-FNP ausgewiesenen Konzentrationszonen nicht mehr greift.

Das Elektrizitätswerk-Mittelbaden mit Sitz in Lahr/Schwarzwald möchte am Gschasikopf nun vier Windenergieanlagen realisieren, deren Stromertrag ca. 18.000 Haushalte versorgen könnte. Drei der projektierten Windenergieanlagen befinden sich innerhalb der im Teil-FNP ausgewiesenen Konzentrationszonen „Fisnacht“, „Gschasikopf“ und „Dorferskapf“. Die nördlichste der vier Anlagen befindet sich außerhalb der Konzentrationszone „Dorferskapf“, da dieser Standort geprüft wurde und geeignet für Windenergieanlagen ist. Im Einklang mit den im BauGB dargelegten Grundsätzen der Bauleitplanung, den Klimaschutz sowie die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern, soll die gewünschte Windenergieanlage am „Dorferskapf“ ermöglicht und die im sachlichen Teil-FNP ausgewiesene Konzentrationszone für Windkraftanlagen „Dorferskapf“ in nördlicher Richtung erweitert werden.

Die 1. Änderung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes wird im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltprüfung durchgeführt.

Lage und Änderungsbereich

Der Änderungsbereich liegt im Gebiet der Stadt Elzach auf der Gemarkung Prechtal, südlich der Ortslage von Oberprechtal. Die Hügelkette, in der die Erweiterungsfläche liegt, wird im Nordwesten, Norden und Osten durch das Elztal begrenzt, das bei Oberprechtal in östlicher und im weiteren Verlauf in südlicher Richtung verläuft. Die Erweiterungsfläche, die vollständig im Wald liegt, weist eine Größe von 22,4 ha auf. Der Änderungsbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:

Verfahren

Der Vorentwurf der 1. Änderung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen des Gemeindeverwaltungsverbandes Elzach auf dem Gebiet der Stadt Elzach, Gemarkung Prechtal im Änderungsbereich „Dorferskapf“ mit Scopingpapier wird vom

7. April 2025 bis einschließlich 12. Mai 2025
(Veröffentlichungsfrist)

auf der Homepage der Stadt Elzach unter www.elzach.de à Rathaus & Serviceà Aktuelles à öffentliche Bekanntmachungen à Gemeindeverwaltungsverband GVVElzach bzw. www.elzach.de/,(anker1342208)/startseite/rathaus+_+service/oeffentliche+bekanntmachungen+neu.html im Internet veröffentlicht.

Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden alle Unterlagen innerhalb der oben genannten Frist auch

- im Rathaus Elzach, Hauptstraße 69, 79215 Elzach

- im RathausBiederbach, Dorfstraße 18, 79215 Biederbach

- im Rathaus Winden, Bahnhofstraße 1, 79297 Winden im Elztal

während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Diese Bekanntmachung erfolgt in den Amtsblättern der Stadt Elzach sowie der Gemeinden Biederbach und Winden.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadt Elzach abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (per E-Mail an stadt@elzach.de), können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg (z. B. schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers(m/w/d) zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die vorliegende Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung i. Sd. §4(3)S.1Nr.2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach §7(2) des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß §7(3)S.1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Elzach, den 02.04.2025 bzw. 03.04.2025

Roland Tibi
Vorsitzender des GVV Elzach

Die ortsübliche Bekanntmachung von Ort und Zeit „1. Änderung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen des Gemeindeverwaltungsverbandes Elzach auf dem Gebiet der Stadt Elzach im Änderungsbereich „Dorferskapf“, Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Beteiligung gemäß §3(1) und §4(1) BauGB“ erfolgt im Elztäler Wochenbericht am 03.04.2024, zusätzlich in den Mitteilungsblättern der Stadt Elzach am 03.04.2025 sowie der Gemeinden Biederbach und Winden im Elztal am 02.04.2025, sowie auf der Homepage der Stadt Elzach unter www.elzach.de unter dem Menüpunkt Bekanntmachungen -Gemeindeverwaltungsverband GVV Elzach- am 02.04.2024.

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Biederbach
Ausgabe 14/2025

Orte

Biederbach

Kategorien

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von Stadtverwaltung
02.04.2025
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