Flächennutzungsplanverfahren der Stadt Leingarten
2. Änderung der 3. Fortschreibung
Der Gemeinderat der Stadt Leingarten hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.03.2025 den Entwurf der 2. Änderung der 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplans gebilligt beschlossen, diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen. Ebenso werden Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB an dem Verfahren beteiligt und zur Abgabe von Stellungnahmen aufgefordert. Diese Unterrichtung erfolgt nach Baugesetzbuch elektronisch.
Maßgeblich ist der Abgrenzungsplan vom 21.02.2025, angefertigt durch das Büro KMB, Ludwigsburg.
Der Änderungsbereich ist nachstehend auszugsweise abgedruckt:
Anlass der 2. Änderung der 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplans ist die parallel laufende Planung für den 5. Abschnitt des Gebiets „Rosenberger und Kappmannsgrund“. Der Bebauungsplan „Kappmannsgrund 5, 1. und 2. Bauabschnitt“ befand sich bis zum 13. Dezember 2024 in der Offenlage, der Satzungsbeschluss soll folgen. Das Plangebiet der vorliegenden FNP-Änderung befindet sich ebenfalls innerhalb des Geltungsbereichs der genannten Bebauungsplanaufstellung. Zur direkten Nahversorgung des Gebiets soll ein Lebensmittelmarkt errichtet werden. Über dem Lebensmittelmarkt sind Wohnungen vorgesehen.
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist die Fläche als geplante Wohnbaufläche dargestellt. Der Bebauungsplan ist in dem Bereich der Sondergebietsfläche demnach nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, weswegen eine Flächennutzungsplanänderung erforderlich ist. Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren zum Bebauungsplan nach § 8 Abs. 3 BauGB.
Der Änderungsbeschluss des Flächennutzungsplans (2. Änderung, Einzelhandel) wurde in öffentlicher Sitzung am 29.11.2024 beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange fand vom 30. Dezember 2024 bis einschließlich 31. Januar 2025 statt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und behandelt.
Der überarbeitete Entwurf der 2. Änderung der 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplans wird in der Zeit vom
14. April 2025 bis einschließlich 16. Mai 2025
auf der Homepage der Stadt Leingarten unter
www.leingarten.de | leben und wohnen | bauen und wohnen | aktuelle Verfahren
veröffentlicht. Weiterhin werden die Unterlagen zum Zwecke der Barrierefreiheit bei der Stadt Leingarten im Foyer des Rathauses, Heilbronner Straße 38 in 74211 Leingarten, während der Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Die Öffentlichkeit kann sich in diesem Zeitraum über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen elektronisch an felix.hellmich@leingarten.de oder an bauamt@leingarten.de übermittelt werden. Bei Bedarf können auch – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen im Bürgermeisteramt Leingarten, Bauamt 2. OG, Heilbronner Str. 38, 74211 Leingarten abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt, deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Auskünfte erteilt das Bauamt der Stadt Leingarten.
Leingarten, 03.04.2025
gez. Steinbrenner
Bürgermeister