Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
„Wasen/Mühlpfad 2001, Teilplan A: Wasen West, 1. Änderung (Werbeanlagen)“
Der Gemeinderat der Stadt Leingarten hat am 24.11.2023 in öffentlicher Sitzung die Änderung des oben genannten Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen. Dieser Beschluss wurde im Amtsblatt am 30.11.2023 nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gegeben.
Das Plangebiet liegt innerhalb der Ortslage von Leingarten, es umfasst den entlang der Eppinger Straße liegenden Bereich, der durch den Bebauungsplan „Wasen/Mühlpfad 2001, Teilplan A: Wasen West“ als Mischgebiet überplant ist. Die Gesamtfläche des Plangebiets beträgt ca. 1 Hektar.
Ziel und Zweck der Planung
Primäres Ziel der Planung ist die Steuerung von Werbeanlagen für Fremdwerbung. Die Stadt sieht erhebliche städtebauliche Gründe und Relevanz für die Änderung, da diese Vorhaben geeignet sind, eine entsprechende negative Entwicklung einzuleiten. Eine städtebauliche Relevanz der einzelnen Anlage ist dementsprechend dann anzunehmen, wenn sie gerade in ihrer gedachten Häufung das Bedürfnis nach einer ihre Zulässigkeit regelnden verbindlichen Planung hervorruft.
Auslegungsbeschluss/Veröffentlichungsbeschluss
Nun wurde in öffentlicher Sitzung vom 28.03.2025 der Entwurf des Bebauungsplans gebilligt und beschlossen, diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen.
Maßgeblich ist der Entwurf des Bebauungsplans mit Textteil und Begründung vom 14.03.2025, angefertigt durch das Büro Käser Ingenieure, Untergruppenbach.
Da der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt wird, wird auf die Durchführung einer Umweltprüfung verzichtet.
Der Entwurf des Bebauungsplans vom 14.03.2025 wird mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
14. April 2025 bis einschließlich 16. Mai 2025
auf der Homepage der Stadt Leingarten unter
www.leingarten.de – Leben und Wohnen – Bauen und Wohnen – Aktuelle Verfahren
veröffentlicht. Weiterhin werden die Unterlagen während dieser Zeit im Foyer des Rathauses der Stadt Leingarten, Heilbronner Straße 38, barrierefrei zugänglich sein.
Ebenso werden Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB an dem Verfahren beteiligt und zur Abgabe von Stellungnahmen aufgefordert. Diese Unterrichtung erfolgt nach Baugesetzbuch elektronisch.
Die zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen elektronisch an felix.hellmich@leingarten.de oder info@leingarten.de übermittelt werden. Bei Bedarf können jedoch auch – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen im Bürgermeisteramt Leingarten, Heilbronner Str. 38, 74211 Leingarten abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Auskünfte erteilt das Bauamt der Stadt Leingarten.
Leingarten, 03.04.2025
gez. Steinbrenner, Bürgermeister