1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes sowie
der Örtlichen Bauvorschriften „Kelteräcker“
Der Gemeinderat der Gemeinde Mühlhausen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.09.2021 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes sowie der Örtlichen Bauvorschriften „Kelteräcker“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst und am 29.02.2024 die Entwürfe gebilligt.
Nach der Durchführung einer Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Planauslegung und der Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.11.2024 eine Abwägung über die im Zuge dieser Verfahrensschritte eingegangenen Stellungnahmen vorgenommen und in diesem Zusammenhang die Entwürfe fortgeschrieben.
Mit diesem Hintergrund wurde die Durchführung einer erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes/der Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung und -erweiterung sowie der Örtlichen Bauvorschriften ist dem nachfolgenden Kartenausschnitt zu entnehmen:
Die Aufstellung der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes sowie der Örtlichen Bauvorschriften erfolgt auf der Grundlage des § 13 a BauGB im „beschleunigten Verfahren“.
Von der Erstellung einer Umweltprüfung sowie der Ausarbeitung eines Umweltberichtes wird abgesehen.
Ziel und Zweck der Planung
Ziel und Zweck der Planung ist die Aktualisierung der aus dem Jahr 1962 stammenden planungsrechtlichen Festsetzungen und Planungsinhalte, auch hinsichtlich einer möglichen, maßvollen innerörtlichen Nachverdichtung.
Die sich an der „Kirchstraße“ befindenden Grundstücke, Flurstück Nr. 27, Nr. 28, Nr. 500 und Nr. 500/3 werden in den Geltungsbereich einbezogen. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass auf diesen Flächen zukünftig nur eine auf die Örtlichkeit abgestimmte Bauform und Gestaltung mit einer angemessenen Baudichte entstehen kann.
Öffentliche Auslegung
Die fortgeschriebenen Entwürfe des Bebauungsplanes/der Örtlichen Bauvorschriften liegen, einschließlich der Begründung, gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in dem Zeitraum vom 14.04.2025 bis 14.05.2025 im Rathaus der Gemeinde 69242 Mühlhausen, Schulstraße 6, im zweiten Obergeschoss, während der üblichen Dienststunden erneut öffentlich aus.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich in das Internet unter der Internet-Adresse www.muehlhausen-kraichgau.de eingestellt.
Es wurde bestimmt, dass Stellungnahmen nur noch zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Dieses bezieht sich auf die im zeichnerischen und textlichen Teil gekennzeichneten Planungsinhalte.
Bestandteile der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen.
Im Verlauf der Auslegungsfrist können der Gemeinde Mühlhausen gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB Anregungen unter der E-Mail-Anschrift bauamt@muehlhausen-kraichgau.de übermittelt werden.
Bei Bedarf können diese der Gemeinde auch in Schriftform (Gemeinde 69242 Mühlhausen, Schulstraße 6) oder zur Niederschrift beim Bauamt vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung/-erweiterung bzw. Änderung der Örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben können.
Mühlhausen, den 10.04.2025
Jens Spanberger, Bürgermeister