Stadt/Gemeinde Deilingen | Landkreis Tuttlingen |
am | Wahltag: 06.04.2025 |
1. Hiermit wird das vom Gemeindewahlausschuss festgestellte Ergebnis der Wahl des Bürgermeisters/bekannt gemacht:
1.1 | Zahl der Wahlberechtigten | 1473 |
Zahl der Wähler | 952 | |
Zahl der ungültigen Stimmzettel | 5 | |
Zahl der gültigen Stimmzettel | 947 | |
Zahl der gültigen Stimmen | 947 | |
Wahlbeteiligung | 64,63 % |
1.2 Von den gültigen Stimmen entfielen auf
Familienname, Vorname(n) | Wohnort (Hauptwohnung) | Stimmen |
Ragg, Albin | Deilingen | 632 (66,74 %) |
Hummel, Andreas | Deilingen | 308 (32,52 %) |
Wuhrer, Andreas | Deilingen | 1 (0,11 %) |
Schnekenburger, Rudolf | Deilingen | 1 (0,11 %) |
Giesser, Stefan | Deilingen | 1 (0,11 %) |
Schnekenburger, Sven | Deilingen | 1 (0,11 %) |
Weinmann, Ivo | Deilingen | 1 (0,11 %) |
Koch, Dieter | Deilingen | 1 (0,11 %) |
Dr. Schnekenburger, Bruno | Deilingen | 1 (0,11 %) |
- nur bei der Wahl nach § 45 Abs. 1 Gemeindeordnung:
1.3 Der Bewerber Albin Ragg hat mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten.
Er ist somit zum Bürgermeister gewählt.
2. Gegen die Wahl kann binnen einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses von jedem Wahlberechtigten und von jeder/jedem Bewerber/in Einspruch bei der Rechtsaufsichtsbehörde Landratsamt Tuttlingen, Bahnhofstraße 100, 78532 Tuttlingen erhoben werden.
Der Einspruch eines Wahlberechtigten und einer Bewerberin/eines Bewerbers, die/der nicht die Verletzung ihrer/seiner Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihr/ihm mindestens 15 Wahlberechtigte beitreten.
Ort, Datum
Deilingen, 07.04.2025
gez.
Alwin Meicht
Vorsitzender des Gemeindewahlausschuss
Auf den Aushang an der Bekanntmachungstafel des Rathauses in der Zeit vom 07.04.2025 bis zum 22.04.2025 wird hiermit hingewiesen.