Landratsamt Karlsruhe Landratsamt Enzkreis Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung
Gemeinsame Dienststelle Flurneuordnung
- Landkreis Karlsruhe und Enzkreis -
Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung
-untere Flurbereinigungsbehörde-
Flurbereinigung Karlsruhe-Wolfartsweier (B 3)
Stadtkreis Karlsruhe
Das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg –untere Flurbereinigungsbehörde- erklärt das Flurbereinigungsverfahren Karlsruhe-Wolfartsweier (B 3) für abgeschlossen.
Hierzu wird festgestellt, dass
Mit der Zustellung der unanfechtbar gewordenen Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Flurbereinigungsverfahren beendet. Gleichzeitig erlischt auch die Teilnehmergemeinschaft.
Dieser Beschluss beruht auf § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546).
Dieser Beschluss kann auch auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/2588) eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss können die Beteiligten und der Vorstand innerhalb eines Monats Widerspruch bei der Gemeinsamen Dienststelle Flurneuordnung Karlsruhe (Hausanschrift: Kriegsstraße 103a, 76135 Karlsruhe) oder direkt beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg, Büchsenstraße 54, 70174 Stuttgart einlegen.
D.S.
gez. C. Fabinski
(leitender Ingenieur)