Auf den Anschlag an der Bekanntmachungstafel des Rathauses in der Zeit 29.04.2025 bis 06.06.2025 wird hingewiesen. Nachfolgend veröffentlichen wir den gesamten Bekanntmachungstext:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schonach hat am 08.04.2025 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften „Solarpark Ramselhof“ beschlossen. In gleicher Sitzung hat er den Vorentwurf des Bebauungsplans „Solarpark Ramselhof“ und den Vorentwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB durchzuführen.
Ziele und Zweck der Planung
Der Gemeinde Schonach liegt eine Anfrage eines ortsansässigen Landwirts und der Enerparc AG für die Errichtung einer großflächigen Freiflächen-Photovoltaikanlage am Ramselhof vor. In der 2024 verabschiedeten Freiflächen-PV-Potenzialanalyse der Gemeinde ist die betreffende Fläche als Potenzialfläche kartiert, die für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen geeignet ist. Das Vorhaben entspricht somit dem kommunalen Leitbild und wird von der Gemeinde begrüßt.
Für die Genehmigung des großflächigen Solarparks im unbeplanten Außenbereich ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Die Gemeinde möchte die Erschließung regenerativer Energiequellen vorantreiben und die Vorhabenträger bei der Errichtung der Freiflächen-Photovoltaikanlage unterstützen. Als planungsrechtliche Grundlage für das Vorhaben wird daher der Bebauungsplan „Solarpark Ramselhof“ aufgestellt.
Lage des Plangebiets
Das Plangebiet (ca. 5,6 ha) befindet sich im Westen des Schonacher Gemeindegebiets in unmittelbarer Nähe zu einem landwirtschaftlichen Betrieb (Ramselhof). Im Norden und Westen ist das Plangebiet von Waldflächen umgeben, die die Fernwirkung einschränken. Östlich und südlich grenzen landwirtschaftliche Flächen an. Zudem verläuft im Osten der Fläche ein land- und forstwirtschaftlicher Weg, der das Plangebiet in rund drei Kilometern Entfernung an die Landesstraße L 109 anbindet. Der Südhang wird derzeit als Grünland bewirtschaftet. In der näheren Umgebung des Plangebiets verlaufen mehrere Wanderwege. Sichtbeziehungen mit Siedlungsbereichen bestehen nicht. Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 08.04.2025. Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Verfahren
Der Bebauungsplan „Solarpark Ramselhof“ wird im zweistufigen Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt. Der Flächennutzungsplan wird im Zuge der 21. punktuellen Änderung im Parallelverfahren angepasst. Der Vorentwurf des Bebauungsplans sowie der örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung und Vorentwurf des Umweltberichts vom
29.04.2025 bis einschließlich 06.06.2025 (Veröffentlichungsfrist)
auf der Webseite der Gemeinde unter www.schonach.de Bürgerservice Rathaus Bebauungspläne laufende Bebauungsplanverfahren (https://www.schonach.de/buergerservice/rathaus/bebauungsplaene) im Internet veröffentlicht.
Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden alle Unterlagen innerhalb der oben genannten Frist auch im Rathaus der Gemeinde Schonach, Ortsbauamt, Zimmer 1/2, Hauptstraße 21, 78136 Schonach im Schwarzwald während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung Schonach abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (z. B. per E-Mail an gemeinde@schonach.de), können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg (z. B. schriftlich oder zur Niederschrift) bei der Gemeindeverwaltung Schonach, Hauptstraße 21, 78136 Schonach im Schwarzwald abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Hinweis zum Datenschutz:
Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Name und Anschrift, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Gemeinde Schonach im Schwarzwald oder ein von der Gemeinde beauftragter Dritter (zum Beispiel externe Planungsbüros) ihr postalisch oder per E-Mail Informationen zum Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß § 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Gemeinde Schonach im Schwarzwald oder von der Gemeinde eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber der Gemeinde Schonach im Schwarzwald oder den von der Gemeinde eingeschalteten Dritten Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.
Zum Beschluss über die Abwägung werden die vorgebrachten Stellungnahmen dem Gemeinderat zur Entscheidungsfindung anonymisiert vorgelegt. Der Öffentlichkeit werden die vorgebrachten Stellungnahmen ebenfalls anonymisiert vorgelegt.