Gemeinde Rosenberg, Ortsteil Bronnacker
Bebauungsplan „Solarpark Bronnacker“, Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Rosenberg hat in öffentlicher Sitzung am 25.3.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans
„Solarpark Bronnacker“ im Ortsteil Bronnacker beschlossen, den Planentwürfen mit Datum vom 5.3.2025 zugestimmt und diese für die weiteren Verfahrensschritte freigegeben.
Maßgebend für den Geltungsbereich ist der nachfolgende unmaßstäbliche Lageplan:
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und der Begründung wird
vom 28.4. bis 6.6.2025 (jeweils einschließlich)
im Rathaus der Gemeinde Rosenberg zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Während der Auslegung wird der Bürgerschaft Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben.
Die Planunterlagen sowie die Bekanntmachung werden im Zeitraum der frühzeitigen Beteiligung zudem auf der Homepage der Gemeinde Rosenberg (https://www.rosenberg-baden.de/rathaus-service/aktuelles/offenlagen) eingestellt.
Ziel und Zweck der Planung
Südlich des Ortsteils Bronnacker der Gemeinde Rosenberg plant die ABO Energy GmbH & Co. KGaA einen rd.
8,2 ha großen Solarpark mit einer Freiflächenphotovoltaikanlage.
Ziel der Planung ist die klimafreundliche Stromgewinnung mittels Solarenergie. Die geplante Freiflächenphotovoltaikanlage bildet einen Beitrag zur Energiewende. Mit der Planung soll somit den Zielen des Klimaschutzes Rechnung getragen werden. Der Bebauungsplan soll dabei das Vorhaben planungsrechtlich sichern.
Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird zu den Belangen des Umweltschutzes im weiteren Verfahren eine Umweltprüfung
durchgeführt. Die Umweltprüfung wird in einem in die Begründung integrierten Umweltbericht dokumentiert.
Rosenberg, 25.4.2025
gez.
Ralph Matousek,Bürgermeister