Aus den Rathäusern

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung Aufstellung des Bebauungsplans „Nahwärmezentrale Böllen“. Veröffentlichung des Planentwurfs gemäß...

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplans „Nahwärmezentrale Böllen“. Veröffentlichung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat Aldingen hat in öffentlicher Sitzung am 25.06.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans „Nahwärmezentrale Böllen“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Zur weiteren Optimierung des Nahwärmenetzes plant die Gemeinde weitere bauliche Ergänzungen im unmittelbaren Umfeld der Heizzentrale. Um wie bisher die Wärmeerzeugung von den tageszeitbedingten Spitzenlasten der Wärmeabnehmer zu entkoppeln, soll die Wärmepufferanlage um zwei weitere Pufferbehälter ergänzt und ein Anbau für die Einbindung von Wärmepumpen zur Umsetzung des IKWK-Konzeptes (Innovative Kraft-Wärme-Kopplung) errichtet werden. Des Weiteren sind südlich des Betriebsgebäudes ein Lagergebäude, Stellflächen für Container und ein Erdtank für Öl geplant. Das vorliegende Bebauungsplanverfahren soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplanten baulichen Ergänzungen der Nahwärmezentrale schaffen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus dem nachfolgenden Abgrenzungsplan.

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt als ‚Bebauungsplan der Innenentwicklung‘ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Der Entwurf des Bebauungsplans wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum

vom 25. April 2025 bis einschließlich 26. Mai 2025

auf der Internetseite der Gemeinde unter der Rubrik www.aldingen.de/bebauungsplaene veröffentlicht.

Im selben Zeitraum werden die Unterlagen auch im Rathaus Aldingen (Wandaushang im Flur des 1. Obergeschosses) während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Die veröffentlichten Unterlagen bestehen aus:

- Zeichnerischer Teil des Bebauungsplans

- Planungsrechtliche Festsetzungen (textliche Festsetzungen)

- Begründung zum Bebauungsplan

- Antrag auf standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach UVPG

- Schalltechnische Untersuchung (Ing.-Büro Pfeifer)

- Schornsteinhöhenberechnung und Immissionsprognose (iMA Richter & Röckle)

Während der Veröffentlichungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke und die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung abgeben. Stellungnahmen können elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (z. B. per Post an die Gemeinde Aldingen oder mündlich zur Niederschrift) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eingehende Stellungnahmen werden grundsätzlich anonym behandelt. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Aldingen, den 25.04.2025

gez. Ralf Sulzmann,

Bürgermeister

Anhang
Dokument
Erscheinung
Gemeinde Aldingen und Aixheim – Amtsblatt
NUSSBAUM+
Ausgabe 17/2025

Orte

Aldingen

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Gemeinde Aldingen
25.04.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto