Gemeinde Schömberg
75328 Schömberg
Aus den Rathäusern

Öffentliche Bekanntmachung

Erinnerung an die Zahlungstermine von Gewerbesteuer und Grundsteuer im 2. Quartal zum 15.05.2025 Die Gemeinde Schömberg erinnert daran, dass am...

Erinnerung an die Zahlungstermine von Gewerbesteuer und Grundsteuer im 2. Quartal zum 15.05.2025

Die Gemeinde Schömberg erinnert daran, dass am 15.05.2025 folgende Steuern zur Zahlung fällig werden:

  • Grundsteuer A und B (2. Quartal 2025)
  • Gewerbesteuer (Vorauszahlung 2. Quartal 2025)

Steuerpflichtige, die der Gemeindekasse Schömberg kein Lastschriftmandat erteilt haben, werden gebeten, diesen Zahlungstermin einzuhalten, damit unnötige Mahnungen und die damit verbundenen Kosten vermieden werden.

Gerne können Sie der Gemeindekasse Schömberg ein schriftliches Lastschriftmandat (SEPA-Mandat) erteilen.

Den entsprechenden Vordruck erhalten Sie von der Gemeindekasse Schömberg, Herrn Rösner, Telefon: 07084/14-156, E-Mail: s.roesner@schoemberg.de oder auf unserer Homepage www.schoemberg.de (Rubrik: Rathaus – Gemeindeverwaltung – Ämter und Mitarbeiter – Finanzverwaltung – Sven Rösner – SEPA-Mandate).

Bei bereits bestehendem Lastschriftmandat sind keine weiteren Veranlassungen notwendig. Die Lastschrift erfolgt zum jeweiligen Fälligkeitstermin.

Erscheinung
mein Schömberg "aktuell"
NUSSBAUM+
Ausgabe 18/2025

Orte

Schömberg

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Gemeinde Schömberg
02.05.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto