Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet „Hinterm Rathaus“
Der Gemeinderat der Gemeinde Siegelsbach hat am 25.3.2025 in öffentlicher Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) beschlossen, für das Gebiet „Hinterm Rathaus“ einen Bebauungsplan aufzustellen.
Für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der nachfolgende Kartenausschnitt maßgebend.
Zur Sicherstellung einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung und Abrundung des Siedlungsbereichs stellt die Gemeinde Siegelsbach den Bebauungsplan „Hinterm Rathaus“ auf.
Mit dem Bebauungsplan werden folgende städtebauliche Zielsetzungen verfolgt:
- städtebauliche Entwicklung im Außen- und Innenbereich
- Nachverdichtung vorhandener Siedlungsflächen
- Wiedernutzbarmachung von Flächen (Umnutzung)
- Nutzung von Baulücken im nicht beplanten Innenbereich.
Siegelsbach, 5.5.2025
gez. Haucap, Bürgermeister