Bebauungsplanverfahren der Stadt Leingarten
Erneuter Entwurf „Kappmannsgrund, 5.BA“
Der Gemeinderat der Stadt Leingarten hat am 21.05.2021 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss und den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Kappmannsgrund, 5. BA“ (zwischenzeitlich auch „Kappmannsgrund 5, 1. und 2. Bauabschnitt“) gebilligt und beschlossen, diesen gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen. Im Anschluss fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange statt.
Der Entwurfsbeschluss mit dem Beschluss über die förmliche Beteiligung fand am 24.10.2024 in öffentlicher Sitzung statt. Die Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB fand vom 11.11.2024 bis 13.12.2024 statt. Durch die eingegangenen Stellungnahmen und weitere Anpassungen ergaben sich Änderungen, für die eine erneute Entwurfsoffenlage notwendig ist.
Der Gemeinderat der Stadt Leingarten hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.04.2025 den erneuten Entwurf des Bebauungsplans „Kappmannsgrund, 5. BA“ gebilligt und beschlossen, diesen gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen. Ebenso werden Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB an dem Verfahren beteiligt und zur Abgabe von Stellungnahmen aufgefordert. Diese Unterrichtung erfolgt nach Baugesetzbuch elektronisch.
Im Einzelnen gilt der Lageplan des Büro KMB aus Ludwigsburg. Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Wesentliche Teilflächen des Plangebiets sind Bestandteil eines städtebaulichen Gesamtkonzeptes für das Gebiet „Rosenberger und Kappmannsgrund“ aus dem Jahr 2004.
Die ersten 4 Bauabschnitte wurden bereits überplant und erschlossen. Beim 5. Bauabschnitt des Gebiets „Rosenberger und Kappmannsgrund“, handelt es sich somit um das letzte verbliebene Gebietsteil der städtebaulichen Entwicklung im Süden der Gemarkung Großgartach.
Aufgrund der Tatsache, dass die übrigen Bauabschnitte größtenteils bebaut sind, besteht derzeitig eine große Nachfrage an Wohnraum für unterschiedliche Bauformen und somit ein großer Bedarf an Wohnbauflächen. Auch die von Leingarten stets beabsichtigte und umgesetzte Innenentwicklung lässt aufgrund der weitestgehenden Realisierung der Innenentwicklungsmaßnahmen, keine weiteren, größeren Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb der bebauten Ortslagen der einzelnen Teilgemeinden von Leingarten zu. Dem Bedarf an Miet- und Eigentumsimmobilien wurde somit bereits über diese Innenverdichtungsmaßnahmen Rechnung getragen.
Des Weiteren soll zur direkten Nahversorgung des Gebiets ein Lebensmittelmarkt mit darüberliegenden Wohnungen errichtet werden. So wird eine Versorgung mit kurzen Wegen und eine Doppelnutzung der Flächen mit zusätzlichem Wohnungsbau ermöglicht.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Kappmannsgrund, 5. Bauabschnitt“ hat die Stadt Leingarten die Möglichkeit, dringend benötigten Wohnraum am Rand des Ballungsraums Heilbronn für die unterschiedlichsten Wohnformen zur Verfügung zu stellen. Die Aufstellung des Bebauungsplans ist somit von öffentlichem Interesse.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgte im Regelverfahren nach §§ 2 - 10 BauGB. Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wurde für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden.
Der Bebauungsplan vom 17.04.2025 mit Begründung und die Satzung der örtlichen Bauvorschriften, jeweils vom 17.04.2025, die Anlagen zum Bebauungsplan und die Abwägungstabelle sowie der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung können gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
09. Mai bis einschließlich 25. Mai 2025
auf der Homepage der Stadt Leingarten unter
www.leingarten.de | leben und wohnen | bauen und wohnen | aktuelle Verfahren
veröffentlicht. Weiterhin werden die Unterlagen zum Zwecke der Barrierefreiheit bei der Stadt Leingarten im Foyer des Rathauses, Heilbronner Straße 38 in 74211 Leingarten, während der Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Die Öffentlichkeit kann sich in diesem Zeitraum über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. Die Auslegungsdauer wurde i.S.d. § 4a Abs. 3 S. 3 BauGB von 30 Tage auf 16 Tage vermindert. Stellungnahmen dürfen gemäß § 4a Abs. 3 S.2 BauGB nur zu den markierten Änderungen abgegeben werden.
Es sind folgende umweltbezogenen Informationen verfügbar:
Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 und den §§ 2a und 4c, inklusive Umweltprüfung mit integriertem Grünordnungsplan mit Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung zum Bebauungsplan „Kappmannsgrund, 5. BA“:
Fachbeitrag Artenschutz des Ingenieurbüros für Umweltplanung Wagner + Simon Ingenieure GmbH vom 29.08.2024:
Schalltechnische Untersuchung des Ingenieurbüros für technischen Umweltschutz Dr.-Ing. Frank Dröscher vom 02.09.2024:
Umweltbezogene Stellungnahmen aus der Beteiligung:
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen elektronisch an felix.hellmich@leingarten.de oder an bauamt@leingarten.de übermittelt werden. Bei Bedarf können auch – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen im Bürgermeisteramt Leingarten, Bauamt 2. OG, Heilbronner Str. 38, 74211 Leingarten abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Auskünfte erteilt das Bauamt der Stadt Leingarten.
Leingarten, 08.05.2025
gez. Steinbrenner
Bürgermeister