Aus den Rathäusern

Öffentliche Bekanntmachung

Gemeindeverwaltungsverband Seckachtal 7. Änderung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch...

Gemeindeverwaltungsverband Seckachtal
7. Änderung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans
Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Seckachtal hat in öffentlicher Sitzung am 29.04.2025 die Aufstellung der 7. Änderung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans zum Bebauungsplan „Sondergebiet Pflegeheim Rittersbrunnenstraße“ in Adelsheim beschlossen, dem Vorentwurf mit Datum vom 26.03.2025 zugestimmt und diese für die weiteren Verfahrensschritte gemäß § 3 und § 4 BauGB freigegeben.
Maßgebend für den Geltungsbereich ist der nachfolgende unmaßstäbliche Lageplan:

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Vorentwurf der 7. Änderung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans mit Planzeichnung und der Begründung wird
vom 12.05. bis 12.06.2025
in den Rathäusern der Stadt Adelsheim (Flurbereich des 2. Obergeschosses, Marktstraße 7, 74740 Adelsheim) und der Gemeinde Seckach (Bürgerbüro, Ebene 1, Bahnhofstraße 30, 74743 Seckach) zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Während der Auslegung wird der Bürgerschaft Gelegenheit zur Äußerung (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Adelsheim und der Gemeinde Seckach) und zur Erörterung der Planung gegeben.
Die Planunterlagen sowie die Bekanntmachung werden im Zeitraum der frühzeitigen Beteiligung zudem auf der Homepage der Stadt Adelsheim und der Homepage der Gemeinde Seckach eingestellt.
Stadt Adelsheim
www.adelsheim.de/bekanntmachungen&satzungen/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html
Gemeinde Seckach
www.seckach.de/rathaus&gemeinderat/bauleitplanung/oeffentliche-bekanntmachungen
Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei den Gemeinden vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben.
Aus Datenschutzgründen weisen wir darauf hin, dass eine Bauleitplanung ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Ziel und Zweck der Planung

Die Stadt ist in Kontakt mit einem Investor, der die Errichtung eines Pflegeheimes an der Rittersbrunnenstraße auf dem Gelände des Wohnhauses 47, dem Flurstück Nr. 1005 plant.
Das Vorhaben wird seitens der Stadt Adelsheim unterstützt, da durch die Realisierung des Projekts der dringend benötigte altersgerechte Wohnraum und Pflegeplätze geschaffen werden. Der Seniorenbericht für den Neckar-Odenwald-Kreis (Fortschreibung Stand Juni 2018) geht von einem vorausberechneten Bedarf von 81 stationären Dauerpflegeplätzen für die Stadt Adelsheim im Jahr 2030 aus.
Die demografische Entwicklung in den letzten Jahren ist durch eine Zunahme der älteren und einen gleichzeitigen Rückgang der jüngeren Bevölkerung gekennzeichnet. Entsprechend der Bevölkerungsprognose für die Stadt Adelsheim liegt der Anteil der über 65-Jährigen nach Angabe des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg im Jahr 2030 bei rund 24 %.
Die Stadt Adelsheim stellt hierzu den Bebauungsplan „Sondergebiet Pflegeheim Rittersbrunnenstraße“ auf. Da dieser nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist, ist der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.
Ziel und Zweck der Planung ist es, Schaffung von Pflegeplätzen zur Deckung des bestehenden Bedarfs durch die Errichtung eines Pflegeheims.
Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird zu den Belangen des Umweltschutzes im weiteren Verfahren eine Umweltprüfung durchgeführt. Die Umweltprüfung wird in einem in die Begründung integrierten Umweltbericht dokumentiert.
Adelsheim, 30.04.2025
Wolfram Bernhardt
Verbandsvorsitzender

Anhang
Dokument
Erscheinung
Bauländer Bote
NUSSBAUM+
Ausgabe 19/2025
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