Bürgermeisteramt Hardthausen am Kocher
74239 Hardthausen am Kocher
Aus den Rathäusern

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Solarpark Ziegelgrund und Krebsen“, Gemarkung Gochsen Aufstellungsbeschluss Der Gemeinderat der Gemeinde...

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Solarpark Ziegelgrund und Krebsen“, Gemarkung Gochsen
Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Hardthausen am Kocher hat am 24.4.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Solarpark Ziegelgrund und Krebsen“ auf Gemarkung Gochsen aufzustellen. Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Das Plangebiet liegt nördlich des Ortsteils Gochsen, direkt östlich der Autobahn A 81, vgl. Übersichtsplan:
Der Geltungsbereich ist im Lageplan mit einer gestrichelten schwarzen Linie dargestellt und umfasst die Flurstücke 2513-2515 und 2535-2540 sowie Teile des Flurstücks 2516 (Feldweg) der Gemarkung Gochsen.
Weiter hat der Gemeinderat am 24.4.2025 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Maßgeblich ist der Vorentwurf des Büros Käser Ingenieure, Untergruppenbach vom 21.11.2024.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden der Vorentwurf des Bebauungsplans und die örtlichen Bauvorschriften in der Zeit

vom 19.5.2025 bis 27.6.2025 (je einschließlich) im Bürgerhaus Kochersteinsfeld, Lampoldshauser Straße 8/1, 74239 Hardthausen im Foyer des Erdgeschosses während der
Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Die Dienststunden sind wie folgt:
Montag: 8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr
Dienstag: 8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch: nur nach Terminvereinbarung
Donnerstag: 8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
Freitag: 7.30 – 12.00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass am 30.5. und am 2.6. geschlossen ist.
Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift, sowie per E-Mail an c.oberndoerfer@hardthausen.de – Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Da das Ergebnis der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der
Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Die Unterlagen können während des genannten Zeitraums auch im Internet unter www.hardthausen.de/bleiben-sie-doch/bauen-wohnen/grundstuecke/bebauungsplaeneBebauunsplan „Solarpark Ziegelgrund und Krebsen“ oder kaeser-ingenieure.de/de/stadtplanung/aktuelle-verfahren.html, sowie über das zentrale Internetportal des Landes abgerufen werden.
Hardthausen am Kocher, 9.5.2025
gez. Einfalt
Bürgermeister

Anhang
Dokument
Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Hardthausen
NUSSBAUM+
Ausgabe 19/2025

Orte

Hardthausen am Kocher

Kategorien

Aus den Rathäusern
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto