Der Gemeinderat der Gemeinde Gutach i.Br. hat am 19.12.2023 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs.1 BauGB die 2. Änderung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Alte Ziegelei“ beschlossen (Aufstellungsbeschluss). In der öffentlichen Sitzung am 29.04.2025 hat der Gemeinderat den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Alte Ziegelei“ gebilligt und beschlossen, die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a BauGB ohne Umweltprüfung durchzuführen.
Ziele und Zwecke der Planung
Der Bebauungsplan „Alte Ziegelei“ wurde am 18.10.2016 durch den Gemeinderat der Gemeinde Gutach im Breisgau als Satzung beschlossen und am 02.11. 2016 bekannt gemacht. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgte, um auf dem ehemaligen Gelände der Ziegelfabrik am nördlichen Ortsrand von Bleibach ein Wohngebiet zu entwickeln.
Dieses ist bis auf wenige Ausnahmen aufgesiedelt.
Im westlichen Gebietsbereich befindet sich das gemeindeeigene Grundstück Flst. Nr. 593, welches im Bebauungsplan als öffentliche Grünfläche (F2) festgesetzt ist. Auf dieser Fläche sind die Anlage einer Extensiv-Wiese und ein Spiel-/Treffplatz festgesetzt, welche jedoch nicht realisiert sind.
Aktuell besteht eine sehr große Nachfrage nach kostengünstigem Wohnraum, den die Gemeinde derzeit nicht in ausreichender Form zur Verfügung stellen kann. Vor diesem Hintergrund ist nun die Überlegung, das bereits erschlossene und in zentraler Lage gelegene Grundstück Flst. Nr. 593 im Bebauungsplangebiet „Alte Ziegelei“ einer Wohnbebauung im geförderten Mietwohnungsbau zuzuführen. Hierzu liegt bereits eine hochbauliche Planung im Entwurf vor. Der Gemeinderat hat diesen Vorschlag einhellig begrüßt, zumal adäquate Spielmöglichkeiten in räumlicher Nähe vorhanden sind und der vorgegebene Treffplatz an dieser Stelle nicht als sinnvoll erachtet wird.
Daneben soll im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden für die beiden südlich gelegenen Grundstücke eine höhere bauliche Ausnutzung ermöglicht werden, da die bisherigen Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplans eine sehr einengende Baumöglichkeit in Form von grundstückbezogenen Baufenstern vorsehen. Ergänzend soll im Sinne des Klimaschutzes für das geplante Gebäude ein begrüntes Flachdach zulässig sein.
Um diese Vorhaben zu ermöglichen, wird es notwendig, den Bebauungsplan „Alte Ziegelei“ in Form eines Deckblattes zu ändern. Daneben werden die planungsrechtlichen Bauvorschriften für den gesamten Geltungsbereich in einem Punkt geändert.
Der Änderungsbereich (Deckblatt) wird begrenzt
Im Einzelnen ist der Lageplan vom 29.04.2025 maßgebend. Der Änderungsbereich (schwarz gestrichelt) und der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Alte Ziegelei“ (grau gestrichelt) ist dem folgenden Kartenausschnitt zu entnehmen (ohne Maßstab):
Die 2. Änderung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Alte Ziegelei“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Alte Ziegelei“ wird mit Begründung sowie Fachgutachten (Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB und artenschutzfachliche Potentialabschätzung schützenswerter Arten und Biotope) vom
19.05.2025 bis einschließlich 20.06.2025 (Veröffentlichungsfrist)
auf www.gutach.de/bebauungsplaene im Internet veröffentlicht.
Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden alle Unterlagen innerhalb der oben genannten Frist auch im Rathaus von Bleibach, 79261 Gutach i. Br., Dorfstraße 33, Bauverwaltung zu folgenden Dienststunden öffentlich ausgelegt: Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Ergänzend können weitere Termine vereinbart werden.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde Gutach i.Br. abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (z. B. E-Mail an bauverwaltung@gutach.de), können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg (z. B. schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gutach i. Br., den 14.05.2025
Der Bürgermeister
Sebastian Rötzer