Der Gemeinderat der Gemeinde Sulzbach an der Murr hat am 6.5.2025 in öffentlicher Sitzung aufgrund von §2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für den Bereich „Bartenbach – West“ einen Bebauungsplan aufzustellen und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 15.4.2025 maßgebend. Er ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Ziele und Zwecke der Planung
Im westlichen Bereich von Bartenbach befinden sich große Freiflächen. Für dieses Quartier soll eine städtebauliche Entwicklung geplant werden, um eine sinnvolle Arrondierung, im Bereich der vorhandenen Bebauung, zu erreichen.
§ 13a
Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren
Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt werden.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Gelegenheit zu Äußerungen und zur Erörterung der Planung besteht in der Zeit vom 23.5.2025 bis 23.6.2025 in Zimmer 14 im Rathaus während der üblichen Öffnungszeiten.
Sulzbach an der Murr, 8.5.2025
Veronika Franco Olias
Bürgermeisterin