Gemeinde Sulzbach an der Murr
71560 Sulzbach an der Murr
Aus den Rathäusern

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplans „Bartenbach – West“ nach § 13a BauGB Der Gemeinderat der Gemeinde Sulzbach an der Murr hat am 6.5.2025 in öffentlicher...

Aufstellung des Bebauungsplans „Bartenbach – West“ nach § 13a BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Sulzbach an der Murr hat am 6.5.2025 in öffentlicher Sitzung aufgrund von §2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für den Bereich „Bartenbach – West“ einen Bebauungsplan aufzustellen und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 15.4.2025 maßgebend. Er ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

Ziele und Zwecke der Planung

Im westlichen Bereich von Bartenbach befinden sich große Freiflächen. Für dieses Quartier soll eine städtebauliche Entwicklung geplant werden, um eine sinnvolle Arrondierung, im Bereich der vorhandenen Bebauung, zu erreichen.

§ 13a

Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren

Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt werden.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Gelegenheit zu Äußerungen und zur Erörterung der Planung besteht in der Zeit vom 23.5.2025 bis 23.6.2025 in Zimmer 14 im Rathaus während der üblichen Öffnungszeiten.

Sulzbach an der Murr, 8.5.2025

Veronika Franco Olias

Bürgermeisterin

Anhang
Dokument
Erscheinung
Sulzbacher Nachrichten – Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Sulzbach an der Murr
NUSSBAUM+
Ausgabe 20/2025

Orte

Sulzbach an der Murr

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