Einziehung öffentlicher Verkehrsfläche
Gemeinde Ilsfeld
Landkreis Heilbronn
Gemäß § 7 Absatz 3 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg in der Fassung vom 11.5.1992 (GBl. S. 330, 683), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7.2.2023 (GBl. S. 26) m.W.v. 11.02.2023, wird die Einziehung nachstehend genannter Verkehrsfläche bekannt gemacht:
Teilfläche der Kirchgasse auf dem Flurstück Nr. 119/1 in Ilsfeld-Auenstein
Teilfläche der Kirchgasse auf dem Flurstück Nr. 119/4 in Ilsfeld-Auenstein
Mit dem Zeitpunkt der Veröffentlichung verliert die Verkehrsfläche ihre Eigenschaft als öffentliche Verkehrsfläche.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Ordnungsamt der Gemeinde Ilsfeld, Rathausstraße 8, 74360 Ilsfeld, Widerspruch erhoben werden. Die Frist ist auch gewahrt, wenn der Widerspruch beim Landratsamt Heilbronn, Lerchenstraße 40, 74072 Heilbronn eingelegt wird.
Ilsfeld, 7.5.2025
Bernd Bordon
Bürgermeister