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Öffentliche Bekanntmachung

Einziehung öffentlicher Verkehrsfläche Gemeinde Ilsfeld Landkreis Heilbronn Gemäß § 7 Absatz 3 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg...

Einziehung öffentlicher Verkehrsfläche

Gemeinde Ilsfeld

Landkreis Heilbronn

Gemäß § 7 Absatz 3 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg in der Fassung vom 11.5.1992 (GBl. S. 330, 683), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7.2.2023 (GBl. S. 26) m.W.v. 11.02.2023, wird die Einziehung nachstehend genannter Verkehrsfläche bekannt gemacht:

Teilfläche der Kirchgasse auf dem Flurstück Nr. 119/1 in Ilsfeld-Auenstein

Teilfläche der Kirchgasse auf dem Flurstück Nr. 119/4 in Ilsfeld-Auenstein

Mit dem Zeitpunkt der Veröffentlichung verliert die Verkehrsfläche ihre Eigenschaft als öffentliche Verkehrsfläche.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Ordnungsamt der Gemeinde Ilsfeld, Rathausstraße 8, 74360 Ilsfeld, Widerspruch erhoben werden. Die Frist ist auch gewahrt, wenn der Widerspruch beim Landratsamt Heilbronn, Lerchenstraße 40, 74072 Heilbronn eingelegt wird.

Ilsfeld, 7.5.2025

Bernd Bordon

Bürgermeister

Erscheinung
Ilsfelder Nachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 20/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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