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Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung und Wirtschaftspläne für das Haushaltsjahr 2025 Gemeinde Nusplingen Zollernalbkreis Der Gemeinderat...

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung und Wirtschaftspläne für das Haushaltsjahr 2025

Gemeinde Nusplingen

Zollernalbkreis

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20. Februar 2025 die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2025 sowie die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe beschlossen. Sie wurden aufgrund genehmigungspflichtiger Bestandteile dem Landratsamt Zollernalbkreis zur Prüfung vorgelegt. Die Planwerke wurden mit Erlass des Landratsamtes Zollernalbkreis vom 05. Mai 2025 genehmigt. Sie können vollzogen werden und werden nachstehend bekannt gemacht:

I. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 20.02.2025 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen

EUR

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

5.805.980

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

6.265.418

1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

- 459.438

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

0

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0

1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

0

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

- 459.438

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

5.425.829

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

5.324.574

2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von

101.255

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

616.880

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

2.425.392

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

- 1.808.512

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von

- 1.707.257

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

1.800.000

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

150.000

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

1.650.000

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

- 57.257

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf1.800.000

EUR.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, wird festgesetzt auf0

EUR.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.000.000

EUR.

Zur Kenntnis Steuerhebesätze

Die Steuersätze (Hebesätze) sind in der Hebesatzsatzung vom 13.12.2024 zum 01.01.2025

1. für die Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 490 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 555 v. H.

der Steuermessbeträge;

2. für die Gewerbesteuer auf 340 v. H.

der Steuermessbeträge

festgesetzt worden.

Nusplingen, den 20. Februar 2025

Jörg Alisch, Bürgermeister

II. Wirtschaftsplan der Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2025

Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt mit

1.

im Erfolgsplan mit

1.1

- Erträgen von

318.478,-- €

1.2

- Aufwendungen von

- 339.430,-- €

1.3

- einem Jahresfehlbetrag von

- 20.952,-- €

(1,--€ abw. Erf.Plan

wegen Rundungen)

2.

im Liquiditätsplan mit einem

2.1

- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit

255.972,-- €

2.2

- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender

Geschäftstätigkeit

- 304.961,--€

2.3

- Veranschlagter Zahlungsmittelüberschuss/-

bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit

- 48.988,-- €

2.4

- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

56.150,--€

2.5

- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-368.008,--€

2.6

-Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-

bedarf aus Investitionstätigkeit

-311.858,-- €

2.7

-Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf

(Saldo aus 2.1 und 2.2)

-360.846,--€

2.8

- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

370.000,--€

2.9

- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

0,--€

2.10

-Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf

aus Finanzierungstätigkeit

370.000,--€

2.11

-Veranschlagte Änderung des

Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4)

9.154,--€

3.

den im Vermögensplan vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von

0 €

4.

den Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

0 €

5.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

50.000,- €

Nusplingen, den 20.02.2025

Alisch, Bürgermeister

Gemeinde Nusplingen Zollernalbkreis

III. Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb BHKW – MZH – Hallenbad für das Wirtschaftsjahr2025

Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt mit

1.

im Erfolgsplan mit

1.1

- Erträgen von

125.182,-- €

1.2

- Aufwendungen von

- 418.719,-- €

1.3

- einem Jahresfehlbetrag von

- 293.537,-- €

2.

im Liquiditätsplan mit einem

2.1

- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit

116.947,-- €

2.2

- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit

- 396.746,--€

2.3

- Veranschlagter Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit

- 279.800,-- €

2.4

- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

0 ,--€

2.5

- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-171.500,--€

2.6

- Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit

-171.500,-- €

2.7

- Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2)

-451.300,-- €

2.8

- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

465.000,--€

2.9

- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

0,--€

2.10

- Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit

465.000,--€

2.11

- Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4)

13.700,--€

3.

den im Vermögensplan vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von

0 €

4.

den Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

0 €

5.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

50.000,- €

Nusplingen, den 20.02.2025

Alisch, Bürgermeister

Gemeinde Nusplingen

IV. Gesetzmäßigkeit

Das Landratsamt Zollernalbkreis in Balingen hat mit Erlass vom 05.05.2025, Az.: 54 - FM - 902.41,

1. Die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat am 20. Februar 2025 beschlossenen Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird bestätigt. Die Haushaltssatzung kann vollzogen werden. Das Gleiche gilt für die vom Gemeinderat ebenfalls am 20. Februar 2025 beschlossenen Wirtschaftspläne 2025 für die Eigenbetriebe „Wasserversorgung“ und „Blockheizkraftwerk – Mehrzweckhalle – Hallenbad“.

2. Der im gemeindlichen Haushalt festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 1.800.000 EUR wird gemäß § 87 Abs. 2 GemO genehmigt. Der auf 1.000.000 EUR festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite ist genehmigungsfrei. Die Haushaltssatzung des Eigenbetriebs „Wasserversorgung“ enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Auch der auf 50.000 EUR festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite ist genehmigungsfrei. Die Haushaltssatzung des Eigenbetriebs „Blockheizkraftwerk – Mehrzweckhalle – Hallenbad“ enthält ebenfalls keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Auch der auf 50.000 EUR festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite ist genehmigungsfrei.

V. Hinweis

Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 liegt gemäß § 81 Abs. 4 der GemO, die Wirtschaftspläne für die Eigenbetriebe „Wasserversorgung“ und „Blockheizkraftwerk – Mehrzweckhalle – Hallenbad“ entsprechend gem. § 2 Abs. 2 Nr. 5 GemHVO in der Zeit von Montag, 19. Mai 2025, bis einschließlich Freitag, 30. Mai 2025 auf dem Rathaus, Zimmer Nr. 23 (Kämmerei), zu den allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.

Die Haushaltsplanunterlagen können darüber hinaus über das Ratsinformationsportal, Sitzung vom 20.02.2025, online abgerufen werden.

Nusplingen, den 15. Mai 2025

gez. Alisch, Bürgermeister

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Ausgabe 20/2025
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