Einleitung eines Einziehungsverfahrens über die Entwidmung von einer Teilfläche des Flurstück 4970/13 Gemarkung Münchingen, gem. § 7 Straßengesetz.
Die markierte Grünfläche, Rot markiert mit der Flst. Nr. 4970/101, angrenzend an den Gehweg mit der Flst. Nr 4970/13 wird von Flurstück 4995/20 genutzt und gepflegt. Aufgrund dessen wurde das Gesuch gestellt, die Grünfläche mit der Flst. Nr 4970/101 zu erwerben. Die im Lageplan markierte Grünfläche des Gehweges mit der Flst. Nr. 4970/13, Gemarkung Münchingen, ist mit einer Fläche von 8 m² für den öffentlichen Verkehr entbehrlich und stellt keine Einschränkung dar.
Ein Lageplan, in dem die zu entwidmende Verkehrsfläche dargestellt ist, ist beigefügt.
Diese Entwidmung tritt drei Monate nach der Bekanntmachung in Kraft.
Rechtsbehelfsbelehrung
Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung (Entwidmung) können innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (bis zum 18.05.2025) bei der Stadt Korntal-Münchingen, Saalplatz 4, 70825 Korntal-Münchingen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift erhoben werden.