Aus den Rathäusern

Öffentliche Bekanntmachung

Gemeindeverwaltungsverband Mittleres Kochertal 7. Änderung der 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplans Beteiligung der Öffentlichkeit nach §...

Gemeindeverwaltungsverband Mittleres Kochertal
7. Änderung der 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplans
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Mittleres Kochertal hat in öffentlicher Sitzung am 6.5.2025 die Einleitung der 7. Änderung der 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplans beschlossen, den Vorentwurf mit Datum vom 10.4.2025 gebilligt und die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Lage der Plangebiete und die Abgrenzung der Geltungsbereiche ergibt sich aus den nachfolgenden Übersichtsplänen.
Abgrenzungsplan Fläche Rauhbusch:

Abgrenzungsplan Fläche Waldzimmern:

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Vorentwurf der 7. Änderung der 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplans mit Planzeichnung und der Begründung wird
vom 19.5. bis 20.6.2025 in den Rathäusern der Gemeinde Forchtenberg (Hauptstraße 14), der Stadt Niedernhall (Hauptstraße 30) und der Gemeinde Weißbach (Niedernhaller Straße 5) zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Während der Auslegung wird der Bürgerschaft Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben.
Die Planunterlagen sowie die Bekanntmachung werden im Zeitraum der frühzeitigen Beteiligung zudem auf den Webseiten der Stadt Forchtenberg (Stadt Forchtenberg (www.forchtenberg.de, unter der Rubrik: Rathaus & Service > Bauleitplanungen), Stadt Niedernhall (www.niedernhall.de, unter der Rubrik: Leben & Wohnen > Bauen & Wohnen > Bauleitplanung/Öffentlichkeitsbeteiligung), Gemeinde Weißbach (www.gemeinde-weissbach.de, unter der Rubrik: Leben & Wohnen > Bauleitplanung/Öffentlichkeitsbeteiligung)
eingestellt.
Ziel und Zweck der Planung
Sowohl die Stadt Forchtenberg als auch die Stadt Niedernhall haben eine hohe und konkrete Nachfrage nach gewerblichen Baugrundstücken. Um diese Nachfrage decken zu können, ist die Aufnahme weiterer gewerblicher Bauflächen in den Flächennutzungsplan erforderlich.
Ziel und Zweck der Planung ist die Deckung des bestehenden Bedarfs nach gewerblichen Bauflächen und die damit verbundene Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen.
Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird zu den Belangen des Umweltschutzes im weiteren Verfahren eine Umweltprüfung durchgeführt. Die Umweltprüfung wird in einem in die Begründung integrierten Umweltbericht dokumentiert. Grundzüge der Planung werden nicht berührt.
Niedernhall, 12.5.2025
Achim Beck
Verbandsvorsitzender und Bürgermeister

Anhang
Dokument
Erscheinung
Mitteilungen der Stadt Forchtenberg
NUSSBAUM+
Ausgabe 20/2025
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