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Öffentliche Bekanntmachung

I. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 Aufgrund von § 18 des Gesetzes über Kommunale Zusammenarbeit i.d.F. vom 14.12.2004 i.V.m. § 79 der...

I. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund von § 18 des Gesetzes über Kommunale Zusammenarbeit i.d.F. vom 14.12.2004 i.V.m. § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung am 11. Dezember 2024 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge3.866.836 €

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen- 3.866.836 €

1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)0 €

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge0 €

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen0 €

1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5)0 €

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Saldo aus 1.3 und 1.6)0 €

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit3.866.836 €

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit- 3.502.119 €

2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2)364.717 €

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit0 €

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit- 1.291.000 €

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5)- 1.291.000 €

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo 2.3 und 2.6)- 926.283 €

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Aufnahme von Darlehen0 €

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen für die Tilgung von Darlehen0 €

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9)0 €

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo 2.7 und 2.10)- 926.283 €

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf0 €

§ 3

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf500.000 €

§ 4

Die Verbandsumlagen für das Haushaltsjahr 2025 werden wie folgt festgesetzt:

Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Summe
- Betriebskostenumlage - 1.902.588 €1.902.588 €
- Zinsumlage
- Tilgungsumlage
- Kapitalumlage0 €0 €
Summen:1.902.588 €0 €1.902.588 €


Weissach im Tal, den 14.05.2025

gez.

Reinhold Sczuka

Verbandsvorsitzender

II.

Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis – Kommunalamt – hat mit Erlass vom 14.05.2025, AZ: 0.00032/Hc, die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung samt Haushaltsplan 2025 bestätigt. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2025 wird in der Zeit von

Montag, den 26. Mai 2025, bis Mittwoch, den 04. Juni 2025

– je einschließlich –

in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Bildungszentrum Weissacher Tal, Place de Marly 1, 71554 Weissach im Tal, Zimmer 2.1, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt (§ 81 Abs. 4 GO).

III. Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Zweckverband Bildungszentrum Weissacher Tal geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist.

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Althütte
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Ausgabe 21/2025
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